Neuseeland: Anklage gegen Christchuch-Attentäter lautet auf Terrorismus
Der 28-Jährige muss sich neben der Terroranklage auch wegen Mordes in 51 Fällen sowie versuchten Mordes in 40 Fällen verantworten.
„Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in Christchurch ein terroristischer Akt begangen wurde“, ließ die Polizei in einer Erklärung verlauten.
Der Attentäter hatte am 15. März zwei Moscheen in Christchurch gestürmt und das Feuer auf die Gläubigen eröffnet. Dabei wurden 51 Menschen getötet. Premierministerin Jacinda Ardern hatte das Blutbad von Anfang an als „terroristischen Angriff“ bezeichnet.
Antiterror-Gesetz findet zum ersten Mal Anwendung
Dass zwischen der Tat und der Terrorismus-Anklage so viel Zeit verstrichen ist, ist auf Neuseelands Rechtssystem zurückzuführen. Zwar gibt es dort schon seit 2002 ein Antiterror-Gesetz, dieses findet bei Tarrant aber das erste Mal überhaupt Anwendung.
Tarrant sitzt in einem Hochsicherheitsgefängnis ein und wird derzeit psychischen Tests unterzogen, um seine Zurechnungsfähigkeit hinsichtlich eines Strafprozesses festzustellen. Der nächste Gerichtstermin ist für den 14. Juni geplant.
(pm-skr)
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