Frankreich: „Lasst ihn nicht sterben“
„Vincent Lambert fordert uns alle in seiner immensen Zerbrechlichkeit auf, Ethik und Rechtsstaatlichkeit zu respektieren“, heißt es in einer am Wochenende in Paris veröffentlichten Erklärung der Bioethik-Kommission der Französischen Bischofskonferenz. Lambert habe „das Recht auf angemessenen Schutz genau wie jeder behinderte Mensch“. Die Bischöfe verweisen auf die Forderung des UN-Ausschusses, die Behandlung aufrechtzuerhalten, bis das Gremium eine Entscheidung getroffen habe.
Es sei fraglich, warum der französische Staat, der sich der Förderung der Menschenrechte verschrieben habe, im Falle Lambert eine solche „Eile, ihn in den Tod zu führen“, habe und die Ärzte nicht bremse. Lamberts Situation sei „einzigartig und komplex“. Doch sei es eine Frage der Glaubwürdigkeit des Staates, hier Wort zu halten. „Es erscheint daher sinnvoll und notwendig, auf die inhaltliche Antwort des UN-Ausschusses zu warten“, so die Bischöfe.
Entscheidung nachvollziehbar machen
Es sei davon auszugehen, dass die Ärzte ihre Entscheidung nach dem ethischen Gesetz der Achtung des Lebens und der Sorge um die schutzbedürftige Person getroffen haben. Doch „wäre es fair und gut“, diese Entscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen. So bleibe die Frage, warum Lambert nicht in eine Spezialstation verlegt wurde und warum die Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit nun nicht fortgesetzt werden solle, obwohl jeder Mensch Anspruch auf diese Grundversorgung habe. Vor allem stelle sich die Frage, wie mit hinreichender Sicherheit der Wille Lamberts festgestellt werden könne angesichts der tiefen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie.
Gebet der Bischöfe
Die Bischöfe heben auch auf den Mut von Angehörigen und Pflegekräften hervor. Durch solche Situationen würden existenzielle Fragen aufgeworfen, die schwer zu ertragen seien. Es gelte, diese Tapferkeit zu unterstützen und sich „diesen schweren Fragen zu stellen, die uns zu immer mehr Menschlichkeit herausfordern“. Man bete für alle, die unter der Situation von Vincent Lambert leiden sowie für ihn selbst, so die Bischöfe.
Unterzeichnet ist die Erklärung vom Leiter der Bioethik-Kommission der Französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Pierre d'Ornellas, sowie von fünf weiteren Bischöfen und zwei Theologen.
(kap - cs)
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