Australien: Gericht vertagt Entscheidung über Kardinal Pell
Es kann nun Wochen, womöglich Monate bis zu einem Urteil dauern. Seinen 78. Geburtstag am Samstag wird Pell auf jeden Fall hinter Gittern begehen müssen.
Der ehemalige Finanzchef des Vatikans war im Dezember von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Im März wurde Pell deshalb zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Ein Fauxpas der Staatsanwaltschaft dominierte am zweiten Tag der Beratungen die Schlagzeilen. Staatsanwalt Christopher Boyce nannte am Donnerstag vor einem Gericht in Melbourne versehentlich den Namen des einzigen Belastungszeugen, der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hätte geheim bleiben sollen. Wegen der Aussage dieses Zeugen war Pell verurteilt worden.
Staatsanwalt: Zeuge ist kein Lügner, kein Phantast
In seinen Ausführungen betonte der Staatsanwalt, dass er den Zeugen für glaubwürdig halte. „Er war eindeutig kein Lügner, kein Phantast", sagte Boyce. Einen Tag zuvor hatte Pells Anwalt Bret Walker den Mann als „Lügner" bezeichnet.
Pell war - wie schon am Vortag - auch am Donnerstag persönlich im Gerichtssaal anwesend. Er war unter Bewachung und in Handschellen vom Gefängnis zum Gerichtsgebäude gebracht worden.
Die Verteidigung des Kardinals begründete die Berufung mit der fehlenden Glaubwürdigkeit des Zeugen und bemängelte Verfahrensfehler. Folgen die Berufungsrichter den Ausführungen der Anwälte, könnten sie die Verurteilung Pells aufheben und seine Entlassung aus dem Gefängnis anordnen. Möglich ist auch ein neuer Prozess. Pell ist weltweit der ranghöchste katholische Kleriker, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.
(kna/katholisch.de - gs)
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