Großbritannien: Berufungsgericht stoppt Zwangsabtreibung
Mit der Entscheidung folgten die Richter dem Antrag der Mutter der Betroffenen, die gegen die Entscheidung von Freitag Berufung eingelegt hatte. Auch Großbritanniens katholische Bischöfe hatten sich am Montag empört über das Urteil gezeigt.
Ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener hatte am Freitag in London entschieden, dass die Schwangerschaft der geistig zurückgebliebenen Frau, die mit ihrer Mutter in der Nähe von London lebt, abzubrechen sei. Beide sind Katholikinnen. Laut britischen Medienberichten ist die Frau in den Zwanzigern, jedoch auf dem mentalen Stand einer Neunjährigen. Sie befinde sich in der 22. Schwangerschaftswoche. Wer der Vater ist, ist offenbar unklar. Die Polizei untersuche den Fall.
Angebot der Mutter, sich um das Kind zu kümmern
Die Mutter der Schwangeren hatte angeboten, sich nach der Geburt um das Baby zu kümmern. Richterin Lieven hatte dies jedoch mit der Begründung abgelehnt, dafür müsse die leibliche Mutter aufgrund ihres Zustands die Wohnung verlassen. Diese wünsche sich das Baby so wie sich Kinder eine Puppe wünschten, so ihre Einschätzung. Auch eine Adoption lehnte die Richterin ab. Denn das Kind wegzugeben berge für die Mutter ein größeres Traumarisiko als eine Abtreibung. Daher sei ein Abbruch der Schwangerschaft angezeigt. Die Berufungsrichter Lord Justice McCombe, Lady Justice King und Lord Justice Jackson hoben diese Entscheidung nun auf.
Weihbischof John Sherrington von der Erzdiözese Westminster hatte mit Blick auf das erste Urteil erklärt, es werfe tiefe Fragen auf, nach wessen „bestem Interesse" es sich richte. „Eine Frau gegen ihren Willen und den ihrer nächsten Familie zur Abtreibung zu zwingen, verletzt ihre Menschenrechte, ganz zu schweigen vom Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einer Familie, die angekündigt hatte, für dieses Kind sorgen zu wollen", so der für Lebensschutzfragen zuständige Bischof am Montag im Namen der Bischöfe von England und Wales.
(kap - cs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.