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Die Verteilung der Subventionen soll von der Zahl der Gläubigen abhängen Die Verteilung der Subventionen soll von der Zahl der Gläubigen abhängen 

Slowakei steht vor Neuregelung der Priesterbesoldung

Die Slowakei plant eine Neuregelung bei der Entlohnung von Priestern und Geistlichen. Ein entsprechendes Gesetz ist derzeit in Begutachtung und sieht vor, dass Geistliche zwar auch künftig vom Staat bezahlt werden. Die Verteilung der Subventionen soll aber nicht mehr nach der Anzahl der Geistlichen erfolgen, sondern von der Zahl der Gläubigen abhängen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Zunächst soll der staatlich zur Verfügung gestellte Grundbetrag mit Inkrafttreten des Gesetzes von 48 auf 52 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Als Grundlage der Erhebung soll dann das Ergebnis der Volkszählung von 2011 dienen. Auch sollen die Kirchen über die interne Verteilung der Gelder freier bestimmen können, wenngleich sich der Staat ein Kontrollrecht vorbehält.

Die Besoldung der Geistlichen sowie der Verwaltungszentralen der staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erfolgt in der Slowakei bisher auf der Grundlage eines Gesetzes, das 1949 von der Kommunistischen Partei beschlossen wurde. Seit 1989 ist die Trennung von Kirche und Staat in jedem Wahlkampf ein Thema gewesen, zu Änderungen in der bisherigen Regelung hatte dies jedoch noch nicht geführt. 

Einigung auf Vertragspaket

Nun haben sich Staat und Kirche - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - auf ein Vertragspaket geeinigt, das nach der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden könnte. Beobachtern zufolge dürfte die ungewohnte Eile darauf zurückgehen, dass sowohl für die Regierungspartei "Smer" bei den anstehenden Nationalratswahlen als auch für die römisch-katholische Kirche bei der 2021 fälligen Volkszählung erhebliche Einbußen ins Haus stehen könnten. 

Kritiker der Neuregelung befürchten, dass dadurch vor allem kleine Kirchen oder Religionsgemeinschaften benachteiligt werden könnten.

(kap – vm)

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25. Juli 2019, 16:11