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Eine Demonstration gegen Abtreibung in Frankreich Eine Demonstration gegen Abtreibung in Frankreich 

Schweiz: „Marsch fürs Läbe“ kann Demonstration durchführen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen und damit einen Demonstrationszug des Vereins „Marsch fürs Läbe“ befürwortet. Die Stadt akzeptiert das Urteil. Sie kann aber die Route des Marsches neu festlegen. In gut zwei Wochen soll der Bekenntnismarsch zum Schutz von ungeborenem Leben in Zürich abgehalten werden.

Die Sache ging durch verschiedene Instanzen, weil die Stadt Zürich den Umzug durch die Innenstadt nicht bewilligte. Stattdessen wurde eine standortgebundene Kundgebung auf dem Turbinenplatz im früheren Industriegebiet vorgeschlagen. Für sie sei die Gefahr von Gegendemonstrationen zu groß, die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer könne nicht gewährleistet werden.

Das Urteil des Züricher Gerichts von diesem Dienstag sagt nun, dass die Stadt die Meinungs- und Kundgebungsfreiheit einschränke. Absicht der Veranstalter des „Marsch fürs Läbe“ sei es ja gerade, mit ihrer Botschaft ein breites Publikum anzusprechen. Das sei bei einer nur auf einen Platz beschränkten Kundgebung aber nicht gegeben. Zudem sieht die Gerichtsinstanz im Vorgehen der Sicherheitsdirektion auch einen Widerspruch zur Religions- und Glaubensfreiheit.

Polizeieinsatz bei Gegendemonstranten

Die letzte Austragung des Marsches in Zürich endete 2015 in einem großen Polizeieinsatz: Über 100 Gegendemonstranten wurden von der Polizei eingekesselt und abgeführt. Der Marsch fürs Leben richtet sich gegen Schwangerschaftsabbrüche und Praktiken wie Sterbehilfe oder Stammzellenforschung. Auch in Deutschland, den USA oder Frankreich finden diese Märsche regelmäßig statt und ruft auch dort immer wieder Gegendemonstrationen auf den Plan.

(kath.ch – vm)

 

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29. August 2019, 11:35