Indonesien: Katholiken gegen repressive Strafrechtsreform
Die Reform stellt unter anderem jede Form von nichtehelichem Sex sowie das Zusammenleben unverheirateter Paare unter Strafe. Sie verschärft die Blasphemiegesetzgebung und macht Beleidigung des Präsidenten strafbar. Die Strafrechtsreform habe viele „Schwachstellen, die Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen haben werden“, heißt es in einer Erklärung des multireligiösen „Komitees zur Bewahrung der Bürgerrechte“. Dem Komitee gehören unter anderen der Jesuit und Philosoph Franz Magnis-Suseno, die muslimische ehemalige First Lady Sinta Nuriyah Wahid sowie eine Reihe prominenter islamischer Gelehrter an.
Einer der Kritikpunkte des Komitees betrifft den Blasphemieparagraphen 304. Darin heißt es laut „Ucanews“, dass „jede Person, die öffentlich Gefühle äußert oder Taten begeht, die ablehnend gegenüber einer Religion oder blasphemisch sind, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden soll“. Viele Formulierungen in der Reform ließen ähnlich wie beim Blasphemieparagraphen einen weiten Interpretationsspielraum zu und leisteten so Missbrauch Vorschub, kritisiert das Bürgerrechtskomitee.
Politiker: Reform hat „viele Schwächen“, wird aber „trotzdem durchgezogen“
Magnis-Suseno warf gegenüber dem scheidenden Parlament „Bequemlichkeit“ bei der Formulierung der Paragraphen vor. Der Jesuit reagierte mit dieser Kritik auf das Eingeständnis von Parlamentspräsident Bambang Soesatyo, die Reform habe zwar „viele Schwächen“, doch das Parlament werde die Verabschiedung „trotzdem durchziehen“.
In den vergangenen Tagen demonstrierten in Jakarta und anderen Städten Indonesiens Zehntausende meist junge Menschen gegen die Strafrechtsreform. In der Hauptstadt ging die Polizei mit Gewalt gegen Demonstranten vor. Präsident Joko Widodo hat inzwischen das Parlament angewiesen, die für Ende September geplante Verabschiedung der Reform auszusetzen und dem neuen Parlament zu überlassen. Die im Mai gewählte neue Volksvertretung tritt Anfang Oktober zusammen.
(kap – tg)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.