Polen: Keine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes
Das jetzige Gesetz stelle zwar vielleicht nicht alle zufrieden, es gebe aber „keinen besseren“ Kompromiss. Eine von der katholischen Kirche unterstützte Bürgerinitiative hatte dem Parlament 2017 rund 800.000 Unterschriften für eine Ausweitung des bestehenden weitreichenden Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen auf missgebildete Föten überreicht. Dann wären Abtreibungen nur noch erlaubt, wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist oder sie vergewaltigt wurde.
Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) machte den Abtreibungsgegnern zunächst Hoffnungen auf eine Gesetzesverschärfung, ruderte dann aber angesichts einer Protestwelle von Frauenrechtlerinnen zurück. Nur etwa 30 PiS-Abgeordnete stellten sich hinter die Volksinitiative. Zu den Parlamentswahlen am 13. Oktober wirbt einzig die rechtsextreme „Konföderation Freiheit und Unabhängigkeit“ für ein totales Abtreibungsverbot. In Polen werden laut Regierungsangaben jedes Jahr rund 1.000 legale Schwangerschaftsabbrüche registriert. In fast allen Fällen sei der Fötus unheilbar krank gewesen.
(kna – tg)
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