Tschechien: Staat muss Weltkulturerbe-Objekt nicht an Kirche zurückgeben
Der Blumengarten bilde einen Komplex mit dem Barockschloss sowie dem Schlosspark, die der tschechische Staat im Rahmen der Restitutionen an die katholische Kirche zurückgegeben hatte, so die Argumentation.
Die Richter in Brno folgten in ihrem Urteil vom Donnerstag den Argumenten der Erzdiözese nicht. Der Blumengarten könne auch als eigenständiges Objekt verwaltet werden, hielten sie fest. So hatte 2016 auch eine Vorinstanz entschieden; der Blumengarten solle in der Hand des Staates bleiben.
Schloss, Schlosspark und Blumengarten in Kromeriz gehören als Ensemble seit 1998 zum Weltkulturerbe der UNESCO. Das Schloss ist durch den Kremsierer Reichstag von 1848/49 auch in die österreichische Geschichte eingegangen, als hier nach Niederschlagung der Wiener Revolution das Parlament tagte.
Ein eindrucksvoller Komplex
Die mittelalterliche Burg wurde im 16. Jahrhundert zum Renaissanceschloss umgebaut und diente den Olmützer Bischöfen fortan als Residenz. Nach Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloss ab 1686 im Stil des italienischen Spätbarock neu errichtet. Auch der Schlosspark und der Blumengarten gehen auf diese Zeit zurück. In Schloss Kremsier wurden 1984 auch Teile des Films „Amadeus“ von Milos Forman gedreht.
Die Rückgabe von Immobilien und Liegenschaften, die in kommunistischer Zeit verstaatlicht wurden, gehört bis heute zu den Streitfragen zwischen Kirche und Staat in Tschechien. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben rund 100.000 Immobilien, Grundstücke oder sonstige Güter reklamiert.
Insgesamt hat sich der Staat gesetzlich verpflichtet, 56 Prozent der einst konfiszierten Gebäude, Wälder und Grundstücke zurückzugeben. Zusätzlich sollen 59 Milliarden Kronen (2,3 Milliarden Euro) über einen Zeitraum von 30 Jahren an die Kirchen ausgezahlt werden. Inflationsbereinigt müsste der Staat insgesamt rund 80 Milliarden Kronen (3,13 Milliarden Euro) zahlen.
(kna - cs)
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