Uganda: Erzbischof untersagt Haus-Gottesdienste
„Die Eucharistie muss an einem heiligen Ort gefeiert werden, außer schwerwiegende Umstände verlangen das Gegenteil", wird Lwanga zitiert. Des Weiteren dürften Hostien laut dem Dokument nicht länger auf die Hand ausgegeben werden, sondern müssten direkt im Mund empfangen werden. Der Schritt solle „Missbrauch" mit entwendeten Hostien vorbeugen. Außerdem dürfe die Verteilung nur durch Priester in ordentlicher Amtstracht geschehen.
Zusammenlebende, aber unverheiratete Paare seien von der Eucharistie auszuschließen. Der Erzbischof beruft sich bei seinem Erlass auf geltendes Kirchenrecht.
Lwangas Dekret stößt auf großen Zuspruch unter Kampalas Katholiken, wie das ugandische Portal „PML Daily" berichtet. Laut dem katholischen Informationsdienst „ACI Africa" gibt es aber auch Kritik: Lwanga habe sich zuvor nicht mit seinen Bischofskollegen abgesprochen, sein Erlass gelte als „kontrovers".
(kna – mt)
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