Israel verschärft Regeln für religiöse Feiern
Eine Ausnahme gilt demnach für die Klagemauer sowie für den ultraorthodoxen Radiosender „Kol Barama". An der Klagemauer dürfen täglich drei Gebetszeiten mit bis zu zehn Teilnehmern durchgeführt werden, um ein kontinuierliches Gebet an der heiligsten jüdischen Stätte sicherzustellen. Auch der Sender darf Gebete mit bis zu zehn Teilnehmern durchführen, um diese zu übertragen. Ein öffentlicher Gottesdienst erfordert nach jüdischem Religionsrecht für seine Gültigkeit die Anwesenheit von mindestens zehn Männern (Minjan).
Hochzeiten dürfen nach den neuesten Richtlinien nur noch im engsten Familienkreis ohne Gäste durchgeführt werden. Für Beschneidungsfeiern gilt die Höchstteilnehmerzahl von zehn Personen, für Beerdigungen zwanzig.
(kna - gs)
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