Heiliges Land: Ausnahmeregelung für Grabeskirche gefordert
Dem Bericht der Tageszeitung „Haaretz“ von Freitagnachmittag zufolge hatten die Jerusalemer Kirchen unter anderem gefordert, die Feier der Liturgien der Kar- und Osterwoche mit beschränkter Teilnehmerzahl durchführen und live übertragen zu können. Eine Entscheidung des nationalen Sicherheitsrats zu dem Thema sei auf Sonntag vertagt worden. Mit Palmsonntag beginnt am Sonntag die Heilige Woche nach gregorianischem Kalender. Die Feiern der Ostkirchen werden nach julianischem Kalender in diesem Jahr eine Woche später gefeiert.
Israel hatte am vergangenen Montag öffentliche Gebete verboten, dem für die Klagemauer zuständigen Rabbiner jedoch eine Sonderregelung eingeräumt, nach der täglich drei Gebetszeiten mit bis zu zehn Teilnehmern durchgeführt werden dürfen, um ein kontinuierliches Gebet an der heiligsten jüdischen Stätte sicherzustellen. Ein öffentlicher Gottesdienst erfordert nach jüdischem Religionsrecht für seine Gültigkeit die Anwesenheit von mindestens zehn Männern (Minjan).
(kna - cs)
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