Frankreich: Gericht kippt Gottesdienstverbot
Die entsprechenden Regelungen müssten binnen acht Tagen geändert werden. Mehrere Privatpersonen und Organisationen hatten sich zuvor mit der Forderung nach von Schutzmaßnahmen begleiteten öffentlichen Gottesdiensten an den Staatsrat gewandt.
In Frankreich sind Gottesdienste mit Gläubigen vor Ort nach derzeitigem Stand noch bis mindestens 2. Juni verboten. Nur Beerdigungen sind ausgenommen. Der Staatsrat bewertete dies nun als „schwere und offenkundige“ Verletzung der Religionsfreiheit. Zu diesem Grundrecht zähle auch, gemeinsam an Feiern in Gotteshäusern teilzunehmen, hielt das Verwaltungsgericht fest.
Die Richter kritisierten dabei nicht das Prinzip, dass auch für Versammlungen in Gotteshäusern Regeln und Schutzmaßnahmen gegen eine Verbreitung des Virus gelten, wie der Pariser Rechtsanwalt Henri de Beauregard in einem „Le Figaro-Interview (Dienstag) erläuterte. Sie hätten aber ein Missverhältnis zwischen dem totalen Verbot öffentlicher Gottesdienste und den für andere Bereiche nun geltenden Regeln festgestellt. „Das bedeutet, dass die Regierung nach Rücksprache mit den religiösen Führern einen angepassten Weg vorschlagen muss, um gesundheitliche Gebote und Religionsfreiheit miteinander in Einklang zu bringen“, so der Jurist.
Bischöfe halten Entscheidung für richtig
Die katholische Französische Bischofskonferenz (CEF) nahm den Staatsrats-Entscheid in einer Erklärung nüchtern „zur Kenntnis“. Man halte die Entscheidung für richtig. Generalsekretär Thierry Magnin erinnerte in einem Interview in der Zeitung „La Croix“ (online) daran, dass die Bischöfe der Regierung bereits vor zwei Wochen ein Konzept für die Feier von Gottesdiensten unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen und mit beschränkten Teilnehmerzahlen vorgelegt hätten. „Wir werden eine intelligente Lösung für das Gemeinwohl und die Achtung der Grundfreiheit finden“, zeigte sich Magnin überzeugt.
Die Bischofskonferenz habe in der Causa nicht selbst den Staatsrat angerufen, sei aber stets mit der Regierung wegen Lockerungen für Gottesdienste im Kontakt gewesen, schilderte der CEF-Generalsekretär weiter. Erst am vergangenen Freitag habe sich der Bischofskonferenz-Vorsitzende Eric de Moulins-Beaufort erneut mit einem entsprechenden Schreiben an Premierminister Edouard Philippe gewandt.
Moulins-Beaufort habe zudem öffentlich darauf hingewiesen, dass es mit der nun gekippten Regelung rechtliche Probleme geben. Position der Bischofskonferenz sei es aber nie gewesen, „mit der Regierung in einen Showdown zu geraten“, so Magnin. Man verstehe sehr gut, dass angesichts der bestehenden Situation Gottesdienste nur mit Einschränkungen stattfinden könnten. „Das wird in mehreren Ländern so gemacht“, erinnerte der CEF-Generalsekretär.
(kap – cs)
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