Italien: Lockerung des Verbotes von Messen mit Gläubigen in Aussicht
Die Einigung zwischen CEI und der Regierung wurde Samstagabend von Bischofskonferenz-Vorsitzenden Kardinal Gualtiero Bassetti bekannt gegeben. Die Wiederaufnahme der religiösen Zeremonien mit Gläubigen ist auch Teil der „Phase 2“, mit der Italiens Regierung den fast zwei Monate dauernden Corona-„Lockdown“ und die Vorsichtsmaßnahmen lockert.
Die Bischofskonferenz erklärte sich zur Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bereit. So sollen die größten Kirchen mit Thermoscans ausgestattet werden. Begräbnisse, die während der akutesten Phase der Epidemie verboten waren, können ab Montag mit Beginn der „Phase 2“ mit einer Lockerung der Bewegungsfreiheit wieder stattfinden - jedoch in Anwesenheit von maximal 15 Personen.
Einschränkung der Religionsfreiheit bemängelt
Zuletzt hatte es wiederholt Misstöne in den Gesprächen zwischen Kirche und Regierung gegeben. Die Bischöfe warfen Ministerpräsident Giuseppe Conte vor, lediglich den wirtschaftlichen Neustart des Landes zu planen, während die Religionsfreiheit weiter eingeschränkt bleibe.
Neben öffentlichen Messen mit Gläubigen gibt es auch mehr Bewegungsfreiheit für die italienische Bevölkerung. In der Öffentlichkeit gelten ähnlich wie in Österreich weiterhin die Distanzregeln. Auch „strategisch wichtige“ Unternehmen, vor allem in der Industrie und Bauwirtschaft, können ab Montag wieder die Arbeit aufnehmen. Restaurants dürfen Außer-Haus-Service anbieten. Museen, Ausstellungen und Bibliotheken dürfen ab 18. Mai öffnen.
Italien registrierte seit Februar fast 29.000 Coronavirus-Tote. Insgesamt zählte der Zivilschutz 200.000 Menschen, die sich offiziell mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert hatten. Nach Wochen des steilen Anstiegs der Zahlen gab es jetzt über eine längere Phase hinweg viele positive Signale.
(kap - cs)
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