Hagia Sophia: „Salomonische“ Entscheidung des türkischen Gerichts
Dieser Zustand könne aber legitimerweise durch ein Präsidialdekret verändert werden. Die „Danistay“-Sitzung dauerte nach Angaben der katholischen Nachrichtenagentur „Fides“ nur eine halbe Stunde. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (der in der Türkei auch „Staatsrat“ genannt wird) sei die Verantwortung für eine Veränderung des Status der Hagia Sophia in die Hand von Präsident Recep T. Erdogan gelegt.
Mit der Entscheidung vom Donnerstag hat der „Staatsrat“ unter Hinweis auf die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Status der Hagia Sophia die Gültigkeit seiner früheren Entscheidungen bestätigt, mit denen Vorstösse der „Denkmalschutz-Vereinigung“ zur Re-Islamisierung des Gotteshauses – u.a. im Jahr 2004 – zurückgewiesen worden waren. Zugleich hat der „Staatsrat“ aber die Möglichkeit eines direkten Eingreifens des Präsidenten eingeräumt. Bis zur Veröffentlichung des Wortlauts der „Daniştay“-Entscheidung und der entsprechenden Begründungen werden einige Tage vergehen.
Die Entscheidung des „Staatsrats“ war in den letzten Wochen intensiv erwartet worden, weil man sich davon Hinweise erwartet hatte, ob die Pressionen politischer Kräfte in der Türkei – einschließlich des Präsidenten - zur Rückumwandlung der Hagia Sophia in eine Moschee von Erfolg gekrönt sein könnten.
(kap - mg)
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