In der Nähe von Lyon: Maschine zur Bestimmung genetischer Defekte bei befruchteten Eizellen In der Nähe von Lyon: Maschine zur Bestimmung genetischer Defekte bei befruchteten Eizellen 

Frankreich/Ö: Gesetz zu künstlicher Befruchtung ist „Rückschritt für Kindeswohl"

Das neue französische Bioethikgesetz über künstliche Befruchtung ist „höchst fragwürdig“ und ein „Rückschritt für das Kindeswohl". Diese Einschätzung hat nun die Wiener Ethikerin Susanne Kummer, Geschäftsführerin des kirchlichen Bioethik-Instituts IMABE geäußert. Auch gesundheitliche Risiken für Frauen und Kinder blieben bei der neuen Regelung vollständig ausgeblendet, warnte Kummer.

Im Kern geht es bei dem am Freitag in Paris in zweiter und damit abschließender Lesung verabschiedeten Gesetz darum, dass nun in Frankreich alle Frauen bis zum Alter von 43 Jahren eine künstliche Befruchtung als Kassenleistung geltend machen können. Das Verfahren steht auch Single-Frauen und lesbischen Paaren offen. Darüber hinaus erlaubt Frankreich das sogenannte „social egg freezing“, bei dem Frauen auf Vorrat ihre Eizellen auf Kassenkosten einfrieren lassen können, um sie später für eine künstliche Befruchtung zu nutzen.

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Auch ist es in Zukunft möglich, ein Kind mittels fremden Ei- und Samenzellen herzustellen. Das bedeutet, wie Susanne Kummer im Gespräch mit uns erläutert, „dass in diesem Fall das Kind bis zu vier verschiedene Elternteile hat: zwei genetische, von denen das Kind nichts weiß, und zwei soziale, die das Kind aufziehen. Das Verfahren ähnelt sehr der Leihmutterschaft, die allerdings vorerst verboten bleibt.“

„Kindswohl muss vor dem Kinderwunsch Vorrang haben“

In Frankreich setze sich damit eine Entwicklung fort, die zwei Dinge außer Acht lasse, analysiert die Bioethikerin: „Das eine ist das Kindeswohl. Das Kindswohl muss vor dem Kinderwunsch Vorrang haben. Auch wenn Paare in eine existenzielle Krise geraten können, weil sie einen unerfüllten Kinderwunsch haben, darf das nicht in ein Anspruchsrecht kippen. Das haben die Bischöfe Frankreichs mehrfach betont. Es gibt kein individuelles Recht auf ein Kind. Nicht Eltern haben ein Recht auf ein Kind, sondern Kinder ein Recht auf Eltern.“

Komplett ausgeblendet bleiben bei dem neuen Gesetz die nicht wenigen Schattenseiten der Reproduktionsmedizin und die gesundheitlichen Risiken für Frauen und Kinder, so Kummer weiter. „Wir wissen heute aus Studien, dass Frauen bei einer Schwangerschaft mit Eizellspende ein bis zu fünffach höheres Risiko für schwere gesundheitliche Komplikationen haben als Frauen nach spontaner Schwangerschaft. Und wir sehen auch, dass durch dieses Gesetz unrealistische Hoffnungen geschürt werden. 95 Prozent der Frauen mit 43 Jahren, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, und zwar mehrfach, gehen ohne Kind nach Hause. Das sind hohe seelische Belastungen, aber auch hohe finanzielle Ausgaben aus Sicht der Public-health-Perspektive, die wir da auch einnehmen müssen.“

„Nicht Eltern haben ein Recht auf ein Kind, sondern Kinder ein Recht auf Eltern“

Kinder hätten „Recht auf einen Vater und eine Mutter“, stellt Kummer die katholische Position klar. „Wenn man ihnen das verwehrt, ist das ein entwürdigender Vorgang, denn hier werden Kinder in die Welt gesetzt, von denen man von vornherein plant, dass sie als Halbwaisen aufwachsen müssen. Das ist kein Zugang, der der Menschenwürde entspricht. Hier müssen wir feststellen, dass es in der französischen Rechtsprechung einen Rückschritt gegeben hat, der das Kindeswohl leider nicht berücksichtigt.“ 

Als weitere Änderung soll im Bereich der Embryonenforschung, die in Frankreich erlaubt ist, in Zukunft auch die Herstellung von Mensch-Tier-Mischwesen möglich sein. Genehmigt wurden darüber hinaus auch die ethisch schwer umstrittenen Eingriffe an der embryonalen Keimbahn mittels des Genom-Editierungs-Verfahrens CRISPR/Cas9.

Politisches Versprechen

Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron, der mit der IVF-Öffnung ein Wahlversprechen umgesetzt hat, rechtfertigt die neuen Maßnahmen mit einer zunehmenden Pluralität der Familienmodelle. Die Nationalversammlung hatte über 2.700 Abänderungsanträge zu entscheiden, die seit Herbst 2019 zum Entwurf eines neuen Bioethik-Gesetzes eingegangen waren.

15 Abgeordnete hatten zuvor einen von der Regierung ohne Grund vorgegebenen enormen Zeitdruck beklagt. In so wichtigen Fragen, in denen es um die Existenz von Menschen in hochsensiblen ethischen Fragen ginge, sei dies ein „Affront gegen das Parlament" und ein Schlag gegen die Demokratie, hieß es in ihrem offenen Brief. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, wird es noch in zweiter Lesung im Senat im Herbst oder Anfang 2021 behandelt.

Scharfe Kirchenkritik


Vehement gegen das Vorhaben hatte sich zuvor auch Frankreichs katholische Kirche gestellt. Der Bioethik-Beauftragte der Französischen Bischofskonferenz, Erzbischof Pierre d'Ornellas, erklärte in einer ersten Reaktion am Wochenende, mit dem Gesetz wollten die Abgeordneten „den Vater vollständig aus dem Akt der Empfängnis streichen". Parlamentarier dürften sich jedoch „nicht in die Intimität der Familie einmischen und Gesetze über die Liebe erlassen". Ihre Aufgabe sei, Gesetze „auf Grundlage der Achtung der Menschenwürde und den daraus resultierenden ethischen Werten zu beschließen, darunter den Schutz der Schwächsten".

Der Erzbischof führte aus, die Abgeordneten suchten erklärtermaßen ein „Gleichgewicht". Es sei aber fraglich, ob man von einem Gleichgewicht sprechen könne, wenn das Gesetz Kindern „effektiv verbietet, einen Vater zu haben, und in der Praxis zu unfairer Diskriminierung zwischen ihnen führt", befand er.

(vatican news / kap – gs)

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04. August 2020, 11:24