Polens Verfassungsgerichtet verbietet Abtreibung kranker Föten
Das Urteil erging als Reaktion auf einen Einspruch, der 2019 von 119 Parlamentsmitgliedern eingereicht wurde. Diese waren der Ansicht, dass die vorliegende Regel gegen den Verfassungsgrundsatz verstoße, dem zufolge das Leben jedes Einzelnen zu schützen sei. Dieser Argumentation schlossen sich die Richter nun an.
Die Bischöfe zeigten sich erwartungsgemäß zufrieden über den Richterspruch. „Mit dieser Entscheidung hat es [das Gericht, Anm.] bestätigt, dass das Konzept des ,nicht lebenswerten Lebens‘ in klarem Widerspruch zum Prinzip eines demokratischen Rechtsstaates steht. Das Leben eines jeden Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat für Gott den gleichen Wert und sollte vom Staat in gleicher Weise geschützt werden“, sagte der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz (Cep), Stanisław Gądecki.
Zufriedene Bischöfe
Der Erzbischof erinnerte in diesem Zusammenhang an die Worte des heiligen Johannes Paul II., dass „eine Demokratie und die Güte einer Gesellschaft“ an ihrer Haltung gegenüber den Schwächsten gemessen würden. „Jeder Mensch guten Gewissens ist sich bewusst, dass es eine beispiellose Barbarei ist, einem Menschen das Recht auf Leben zu verweigern, insbesondere wegen seiner Krankheiten,“ so Gądecki. Er erinnerte jedoch auch an die Pflicht, die von diesem Urteil betroffenen Kinder und ihre Familien nicht zu vergessen. Diese müssten „von besonderer Freundlichkeit und echter Aufmerksamkeit von Seiten des Staates, der Gesellschaft und der Kirche umgeben“ sein.
Doch das Urteil hat auch heftige Kritik ausgelöst. So kam es in der Nacht auf Freitag zu heftigen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Hunderten von Demonstranten, die in Warschau zunächst vor der PiS-Parteizentrale und dann am Wohnhaus von PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski gegen das verschärfte Abtreibungsverbot demonstrierten.
(vatican news - cs)
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