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Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am Dienstag in Athen mit Erzbischof Hieronymos Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am Dienstag in Athen mit Erzbischof Hieronymos 

Griechenland: Kirche streitet mit Regierung

Die orthodoxe Kirche von Griechenland akzeptiert die neuen sanitätspolizeilichen Regelungen der griechischen Regierung nicht. Sie hält stattdessen die Gotteshäuser in Griechenland an diesem 6. Januar, dem Epiphanie-Fest, offen und erlaubt Gläubigen die Teilnahme an der Göttlichen Liturgie.

Das beschloss der Ständige Heilige Synod der Kirche von Griechenland, wie der Pro Oriente-Informationsdienst am Dienstag berichtete. Zu Weihnachten und zu Neujahr - wie auch an allen anderen Tagen der zwölftägigen kirchlichen Weihnachtszeit - seien in den tausenden von Gotteshäusern der Kirche von Griechenland dank des Einsatzes von Bischöfen und Priestern alle Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus penibel eingehalten worden, hieß es.

Die Kirche von Griechenland habe ein Protestschreiben an die griechische Regierung gerichtet, berichtete die Website „Orthodox Times“. Darin werde festgehalten, dass der Dialog das einzige Mittel sei, um Probleme der Staat-Kirche-Beziehungen zu behandeln.

Appell an die EU

Der Ständige Heilige Synod der Kirche von Griechenland habe sowohl an die Europäische Union als auch an die Regierung in Athen appelliert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit in Griechenland so rasch als möglich eine ausreichende Zahl an Impfstoffen gegen die Corona-Epidemie zur Verfügung steht.

Am Dienstag wurde eine Enzyklika des Heiligen Synods verbreitet, in der neuerlich betont wird, dass die Kirche die Entscheidung der Regierung zur Schließung der Kirchen am 6. Januar nicht akzeptieren könne. Die Kirchen müssten offenbleiben und den Gläubigen die Teilnahme an der Göttlichen Liturgie ermöglicht werden, wie es in der Vereinbarung zwischen Erzbischof Hieronymos und der Regierung festgelegt sei.

In der Vereinbarung war bestimmt worden, dass in den Gotteshäusern normalerweise nur 25 Gläubige bei der Göttlichen Liturgie anwesend sein dürfen, in Kathedralen bis zu 50.

(kap – sk)
 

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06. Januar 2021, 10:37