Indien: Kirche begrüßt Gerichtsurteil zu sexuellen Übergriffen
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Mittwoch den Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Bombay aufgehoben, der einen Mann freigesprochen hatte. Dieser war beschuldigt worden, ein 12-jähriges Mädchen im Bundesstaat Maharashtra angegriffen zu haben.
Das Gericht des Bundesstaates Maharashtra hatte zunächst am 19. Januar entschieden, dass das Berühren der Brust des Mädchens, ohne ihr Oberteil auszuziehen, nicht unter die Definition eines sexuellen Übergriffs nach dem „Protection of Children from Sexual Offences Act“ (POCSO) falle.
Die Handlung des Mannes könne nur als „Verletzung der Schamhaftigkeit“ einer Frau gemäß Abschnitt 354 des indischen Strafgesetzbuches definiert werden und könne nicht als sexueller Übergriff gemäß POCSO angesehen werden, hieß es. Ein sexueller Übergriff gelte nur dann, wenn der Angeklagte Haut-zu-Haut-Kontakt mit dem Opfer hatte, so das Gericht.
Die indische Ordensfrau Lizy Thomas, eine Nonne, die sich für die Frauenrechte einsetzt und in der Hauptstadt des Bundesstaates Madhya Pradesh, in Bhopal lebt, verurteilte den Gerichtsbeschluss und sagte, dass er fehlinterpretiert werden könnte, um Frauen und Kinder anzugreifen. Sie dankte deshalb dem Obersten Gerichtshof dafür, dass mit der Aufhebung des in den sozialen Medien kontrovers diskutierten Beschlusses „eine richtige Botschaft“ aussende.
(ucan – mg)
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