Polen: „Darüber darf keine Mehrheit entscheiden“
Schließlich lasse sich ja auch nicht über die Frage abstimmen, ob zwei plus zwei vier ergebe, so der Nachfolger des hl. Papstes Johannes Paul II.‘ im Amt des Krakauer Erzbischofs in einer Predigt in der Kathedrale auf dem Wawel. Der „gesunde Menschenverstand“ sage einem doch, dass „in demokratischer Hinsicht keine Mehrheit darüber entscheiden darf, ob jemand leben darf oder nicht“.
Das Verfassungsgericht hat im Oktober 2020 das Abtreibungsverbot verschärft. Daraufhin protestierten landesweit Abtreibungsbefürworter; dabei kam es auch zu Angriffen auf Kirchen und zur Störung von Gottesdiensten. Abtreibung ist in Polen nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.
(vatican news – sk)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.