Suche

Parlament in Lissabon billigte Gesetz zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe Parlament in Lissabon billigte Gesetz zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe 

Portugal: Bischöfe enttäuscht über Suizidbeihilfe-Zulassung

Die portugiesischen Bischöfe haben ihre Trauer und Empörung über die parlamentarische Genehmigung des Gesetzes zur Genehmigung von Sterbehilfe und assistiertem Selbstmord ausgesprochen. Damit sei Portugal das erste katholisch geprägte Land in Europa, dass die Beihilfe zum Suizid zulasse.

Diese Traurigkeit und Empörung der Bischöfe werde durch die Tatsache verstärkt, dass eine Form des Todes legalisiert werde, „just im Moment der größten Verschlimmerung einer tödlichen Pandemie“. Es sei schlimm, dass dieser Beschluss gerade jetzt gefasst wurde, „in der wir alle versuchen wollen, die größte Anzahl von Leben zu retten, indem wir Einschränkungen der Freiheit akzeptieren und wirtschaftliche Opfer beispiellos sind“, so die Bischöfe in einer Mitteilung. Es sei absurd, den in diesem Zusammenhang verursachten Tod zu legalisieren und die Lehren aus dieser Pandemie über den kostbaren Wert des menschlichen Lebens abzulehnen, den die Gemeinschaft im Allgemeinen und die Angehörigen der Gesundheitsberufe im Besonderen auf übermenschliche Weise zu retten versuchten, fügten sie an.

Das am Freitag genehmigte Gesetz werde möglicherweise noch einer Überprüfung der Verfassungsgerichts unterliegen sein, da es gegen den in unserem Grundgesetz verankerten Grundsatz der Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens verstoße.

Die Bischöfe wiesen darauf hin, dass sie weiterhin für den Schutz des Lebens und die Achtung und Begleitung von Leidenden und Kranken fördern werden.

Klare Mehrheit im Parlament

Das portugiesische Parlament stimmte in großer Mehrheit für die Legalisierung medizinisch begleiteter Sterbehilfe. Der Gesetzentwurf wurde am Freitag mit 136 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Das mehrheitlich katholische Portugal ist damit das vierte EU-Land nach Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, das Sterbehilfe legalisiert.

Die Abgeordneten stimmen über einen Gesetzentwurf ab, wonach Erwachsene in einer Situation „extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung“ auf aktive Sterbehilfe zurückgreifen dürfen. Die Regelung soll nur für portugiesische Staatsbürger mit Wohnsitz in Portugal gelten. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für rechtsgültig erklären, falls Zweifel an der Fähigkeit zu einer „freien und aufgeklärten“ Entscheidung bestehen.

(vatican news – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

30. Januar 2021, 10:12