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Indien: Gericht hebt Haft von Ordensfrau auf

Der katholischen Ordensschwester war vorgeworfen worden, sie habe gegen das strikte Anti-Bekehrungsgesetz des indischen Bundesstaates Madhya Pradesh verstoßen. Ihr Anwalt hatte Freilassung wegen Mangel an Beweisen gefordert.

Der oberste Gerichtshof des indischen Bundesstaates Madhya Pradesh entschied nun auf Freilassung gegen Kaution bis zu einer weiteren Anhörung, wie der asiatische Pressedienst Ucanews diesen Mittwoch meldete. Die Ordensfrau, die dem indischen Frauenorden Sisters of the Destitute (Schwestern der Ärmsten und Notleidenden) angehört, leitet eine katholische Schule in Indien. Dort hatte sie eine ehemalige Hilfsbibliothekarin entlassen. Diese zeigte die Ordensfrau dann bei der Polizei an und sagte aus, sie habe ihr versprochen, ihren psychisch Kranken Mann zu heilen, wenn die Familie zum Christentum konvertiere.

Daraufhin wurde die katholische Rektorin verhaftet. Möglich macht dies ein strenges Anti-Konversationsgesetz das Anfang Januar in Indien eingeführt wurde. Die Madhya Pradesh Freedom of Religion Ordinance sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis für religiöse Bekehrungen durch Versprechungen, Gewalt oder Zwang vor. Das Gesetz erlaubt zudem, Beschuldigte festzunehmen, bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Der Anwalt der Ordensfrau hatte daraufhin vor Gericht um Freilassung gebeten. Der Fall sei erfunden uns es gebe keine Beweise, welche die Anschuldigung belegten. Dem gab das Gericht nun statt und der Fall wurde für eine weitere Anhörung auf den 7. April vertagt.

Beschuldigung aus Rache

Pater Martin Punnolil, Priester der Diözese, in der die betroffene Ordensschwester arbeitet, sagte Ucanews, der „absolut falsche und erfundene" Fall entspringe der „Frustration" der Beschwerdeführerin, die aufgrund schlechter Leistungen gekündigt worden war.

In dem Bemühen, wieder eingestellt zu werden, hatte die Frau demnach auch mit Selbstverbrennung in der Nähe der Schule gedroht. Der Fall sei den zuständigen Bezirksbeamten auch gemeldet worden. Seit dem Beginn der Abrieglung aufgrund der Covid-19 Pandemie hätten die Ordensschwester und die gekündigte auch keinerlei Kontakt mehr zueinander gehabt, auch nicht per Telefon.

Verschärftes Gesetz


Seit dem Inkrafttreten des neuen Anti-Konversations-Gesetzes am 9. Januar wurden laut Ucanews in dem indischen Bundesstaat Madhya Pradesh mindestens 23 Fälle von Anti-Bekehrung registriert. Örtliche christliche Führer sagen, das verschärfte Gesetz ziele darauf ab, christliche missionarische Aktivitäten wie Bildungsangebote und Gesundheitsfürsorge zu kriminalisieren, da diese Angebote als Verlockung zur Bekehrung ausgelegt werden könnten.

(ucanews – sst) 

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17. März 2021, 13:48