Portugal: Gericht lehnt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe ab
In einer am Montagabend veröffentlichten Entscheidung lehnen die Richter mit 7:5-Mehrheit ein Gesetz ab, das Ende Januar von der linken Mehrheit im Parlament beschlossen worden ist. Sie verwiesen es zurück an die Abgeordneten.
Regeln, wann Sterbehilfe geleistet werden könne, müssten „klar, präzise und vorhersehbar“ sowie kontrollierbar sein, so die Richter. Das vorgelegte Gesetz sei in dieser Hinsicht etwa bei Begriffen wie „unerträgliches Leiden“ unzureichend formuliert und geeignet, Rechtsunsicherheit zu schaffen.
Genau dies hatte auch der jüngst wiedergewählte Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa den Abgeordneten nach dem Gesetzesbeschluss vorgeworfen. Er blockierte die geplante Regelung und legte sie dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vor. Der portugiesische Staatschef war vor ein paar Tagen zu einer Audienz bei Papst Franziskus in Rom.
„Kein gänzlich unüberwindbares Hindernis“
Laut dem nun abgelehnten Entwurf hätten Menschen über 18 Jahren in einer Situation „extremen Leids und unumkehrbarer Beeinträchtigung“ ein Recht auf aktive Sterbehilfe. Ärzte und Psychiater müssen die Entscheidung für gültig erklären, falls keine Zweifel an der Fähigkeit zu einer freien Entscheidung bestehen.
Höchstrichter Pedro Machete sagte bei einer Pressekonferenz am Montag, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil einige der Klauseln eine Bedrohung für das Prinzip der „Unverletzlichkeit des Lebens“ darstellten. Gerichtshof-Präsident Pedro Caupers hielt gleichzeitig fest, dass das die in der Verfassung verankerte Unverletzlichkeit des Rechts auf Leben kein gänzlich „unüberwindbares Hindernis“ für ein Gesetz sei, das unter konkret bestimmten Umständen einen medizinisch assistiertem Suizid zulässt. „Das Recht auf Leben kann auch nicht in eine Pflicht zum Leben unter allen Umständen umgewandelt werden“, sagte Caupers laut Medienberichten.
Sozialisten nehmen neuen Anlauf
Das Parlament kann sich nun erneut mit dem Gesetz befassen. Die regierenden Sozialisten kündigten schon vor der Entscheidung des Höchstgerichts an, dass sie das Gesetz neu formulieren und ein weiteres Mal beschließen wollen, falls die Regelung zurückgewiesen wird.
Assistierter Suizid und Euthanasie könnten keine medizinischen Handlungen sein, bekräftigten derweil die portugiesische Vereinigung Katholischer Ärzte (AMCP) und der Verband Katholischer Juristen (AJC) nach der Gerichtsentscheidung. „Wir können nicht erkennen, wie eine andere Formulierung des Gesetzes den Anforderungen der Rechtssicherheit genügend kann“, hielten die Organisationen in einer Erklärung fest und verwiesen auf die Entwicklungen in jenen Ländern, in denen aktive Sterbehilfe bereits legalisiert sei.
Die beiden Vereinigungen zeigten sich zudem überzeugt, dass ein Gesetz zu aktiver Sterbehilfe auch dem verfassungsmäßigen Grundsatz der gleichen Würde für alle Menschen widerspreche, da es zwischen schutzwürdigen und nicht schutzwürdigen Menschenleben unterscheide.
Das katholisch geprägte Portugal wäre nach Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Kanada und Neuseeland das weltweit sechste Land, in dem die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid rechtlich erlaubt und straffrei ist.
(kap – sk)
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