Spanien führt aktive Sterbehilfe ein
Das mehrheitlich katholische Spanien ist das siebte Land weltweit, in dem Schwer- und Todkranke Hilfe zur Selbsttötung beantragen können. Kardinal Carlos Osoro Sierra erklärte auf Twitter, er sei „traurig“ über das neue Gesetz. „Umso mehr müssen wir jetzt Zeugen des Lebens sein!“ Ähnlich äußerte sich der neue Erzbischof von Sevilla, José Ángel Saiz Meneses: „Nicht jede Krankheit kann geheilt, aber jeder Kranke kann gepflegt und betreut werden.“
Ein Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen
Der Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz, Luis Argüello, wies auf das Recht von Katholiken und katholischen Einrichtungen hin, sich unter Berufung auf das Gewissen der Mithilfe zur Euthanasie zu verweigern.
Mit dem neuen Gesetz ist Spanien nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg das vierte Land in der Europäischen Union, das aktive Sterbehilfe straffrei macht. In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe durch Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs unter Strafe gestellt, wenngleich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar die Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist.
(vatican news – sk)
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