Israel: „Nationalitätengesetz ist zulässig“
Sie wiesen eine Reihe von Petitionen zurück, die das 2018 verabschiedete Gesetz, wonach Israel als jüdischer Nationalstaat definiert ist, als diskriminierend gegen Nichtjuden ansahen.
Mit Ausnahme des einzigen arabischen Richters sprachen sich alle Richter gegen die Petitionen aus. Das Nationalitätengesetz widerspreche dem Charakter Israels als demokratischer Staat nicht, heißt es im Urteil. Entsprechend gebe es keine Grundlage, auf der in das Gesetz eingegriffen werden könne.
Gleichzeitig hielten die Richter fest, dass das Nationalitätengesetz im Licht der weiteren Grundgesetze interpretiert werden müsse, darunter speziell jener, die den dualen Charakter Israels als jüdischen und demokratischen Staat thematisieren.
Auch die Klausel, die das Hebräische als einzige Amtssprache des Staates festschreibt, benachteilige nicht das Arabische, da sie „die Förderung der Sprache“ nicht ausschließe, so das Urteil. Die im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung Israels zur jüdischen Ansiedlung lasse zudem keine Diskriminierung oder den Ausschluss von Nichtjuden auf staatlichem Land zu.
Viele Araber fühlen sich als Bürger zweiter Klasse in Israel
Die Mehrheit der jetzt abgelehnten Petitionen hatten das Gericht aufgerufen, das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen. In weiteren Petitionen ging es um die Zurückweisung einzelner Klauseln. Zu den Petenten zählen unter anderem jüdische und arabische Anwälte, Menschenrechtsorganisationen, die linke Meretz-Partei sowie die Vereinte Arabische Liste. Gerade arabische Israelis empfinden sich durch das Gesetz als Bürger zweiter Klasse herabgesetzt. Nach aktuellen Angaben sind ein Fünftel der israelischen Bevölkerung arabisch, die meisten von ihnen muslimisch.
(kna – sk)
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