Indien: Entlassene Ordensfrau darf im Kloster wohnen bleiben
Schwester Lucy Kalapura begrüßte die richterliche Anordnung: „Ich habe keinen anderen Ort als das Kloster, in dem ich vier Jahrzehnte lang gelebt habe. Wo soll ich am Ende meines Lebens denn hin?“ Das Oberste Gericht des Vatikan hatte im Juni zum zweiten Mal die Berufung von Schwester Kalapura gegen ihren Ausschluss aus dem Franziskaner-Klaristen-Orden abgelehnt. Nach dem Urteil hätte Kalapura das Kloster des Ordens im Distrikt Kottayam in Kerala verlassen müssen. Die 53-Jährige erklärte jedoch, sie werde bis zur Entscheidung eines weltlichen indischen Gerichts über ihr Bleiberecht im Kloster nicht ausziehen.
Der Konflikt begann, nachdem der Orden sie am 5. August 2019 wegen Ungehorsams und des Bruchs der religiösen Gelübde entlassen hatte. Kalapura sieht in ihrem Ausschluss aus dem Orden jedoch einen Zusammenhang mit ihrer im September 2018 zusammen mit fünf weiteren Nonnen gestarteten Kampagne zur Verhaftung des Bischofs Franco Mulakkal wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer ehemaligen Generaloberin der Missionare Jesu. Mulakkal steht inzwischen wegen des Vergewaltigungsvorwurfs in Kerala vor Gericht.
(ucan/kna – mg)
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