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Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Éric de Moulins-Beaufort, bei der Veröffentlichung des Missbrauchsberichts in Paris Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Éric de Moulins-Beaufort, bei der Veröffentlichung des Missbrauchsberichts in Paris 

Frankreich: Konflikt um Beichtgeheimnis

Innenminister Gérald Darmanin hat den Vorsitzenden der französischen Bischofskonferenz, Éric de Moulins-Beaufort, dringend um ein Gespräch gebeten. Bei dem Treffen am kommenden Dienstag soll es um das Beichtgeheimnis gehen.

De Moulins-Beaufort, der Erzbischof von Reims ist, hatte am Mittwoch auf Twitter erklärt, dass das Beichtgeheimnis grundsätzlich „stärker wiege als die Gesetze des Staates“. Tags zuvor hatte eine unabhängige Untersuchungskommission einen Bericht zum Umgang der katholischen Kirche Frankreichs mit Missbrauchsfällen publiziert. Dabei forderte die Kommission, das Beichtgeheimnis teilweise einzuschränken: Es dürfe nicht im Weg stehen, wenn es um die Anzeigepflicht von sexuellem Missbrauch bei den Behörden gehe. Damit zeichnet sich ein Konflikt zwischen Staat und Kirche um das Beichtgeheimnis ab. 

„Der Minister wird Anfang nächster Woche Bischof de Moulins-Beaufort empfangen, um ihn zu bitten, seine Bemerkung zu erläutern“,  teilte das französische Innenministerium mit und präzisierte, es handle sich um keine Vor-, sondern um eine Einladung. Regierungssprecher Gabriel Attal ließ wissen, es gebe nichts Stärkeres als die Gesetze der Republik.

„Beichtgeheimnis verstößt nicht gegen französisches Strafrecht“

In einer Pressemitteilung schreibt Erzbischof de Moulins-Beaufort, er wolle beim Gespräch mit dem Innenminister „die Gelegenheit nutzen, um daran zu erinnern, dass das heute den Priestern nach kanonischem Recht auferlegte Beichtgeheimnis nicht gegen das französische Strafrecht verstößt“. Er verweist darauf, dass „das Beichtgeheimnis von der Französischen Republik bisher immer respektiert“ worden sei. 

Innenminister Darmanin
Innenminister Darmanin

Präsident Macron fordert Wahrheit und Wiedergutmachung

Die Beichte ist nach französischem Recht ein Berufsgeheimnis, sodass Verstöße mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können. Ausnahmen davon gelten aber für Vertrauensverhältnisse, die auch abseits der Beichte bestehen, und ausdrücklich in Fällen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige unter 15 Jahren und andere schutzbedürftige Personen.  

Präsident Emmanuel Macron lobte in einer ersten Reaktion nach der Bekanntgabe des Missbrauchsberichts den „Verantwortungsgeist“ der Kirche Frankreichs, die „beschlossen hat, sich dem Skandal der Pädophilie zu stellen“. „Wir brauchen Wahrheit und Wiedergutmachung“, sagte er. 

(vatican news/afp - sk)

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08. Oktober 2021, 12:16