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Ecuador: Bischöfe lehnen Abtreibungsgesetz ab

Der Vorsitz der Ecuadorianischen Bischofskonferenz appelliert an den Justizausschuss der Nationalversammlung, der über einen Gesetzentwurf berät, der den Schwangerschaftsabbruch in Fällen von Vergewaltigung, bei Minderjährigen und bei Frauen mit Behinderungen erlaubt. Man müsse immer das Leben schützen und die Verweigerung des medizinischen Personals aus Gewissensgründen garantieren, denn Abtreibung sei kein Recht, sondern ein Verbrechen, so die Bischöfe.

 

Mario Galgano und Alina Tufani - Vatikanstadt

„Der aktuelle Gesetzesentwurf konzentriert sich ausschließlich auf den Schwangerschaftsabbruch als einzige Alternative für Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, und reduziert den gezeugten Menschen zu einem bloßen Produkt ohne jegliche Menschenrechte.“ Dies bekräftigt der Präsidialrat der Ecuadorianischen Bischofskonferenz (CEE) in einem Offenen Brief an die Mitglieder der ecuadorianischen Nationalversammlung bezüglich des Gesetzentwurfs, der den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch für Mädchen, Jugendliche und Frauen im Falle einer Vergewaltigung garantieren soll.

In dem Schreiben erklären die Bischöfe, dass das Verfassungsgericht das Büro des Ombudsmanns und dann die Nationalversammlung angewiesen habe, die „Bedingungen und Anforderungen festzulegen, damit ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Lebens von der Empfängnis an und den verfassungsmäßigen Rechten von Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, besteht“. Am vergangenen Freitag setzte der Justizausschuss der Nationalversammlung jedoch die Diskussion fort, um insbesondere zu klären, ob ein Schwangerschaftsabbruch bei Vergewaltigung innerhalb einer Höchstfrist von 28 Schwangerschaftswochen (sieben Monate) bei Erwachsenen und ohne zeitliche Begrenzung bei Minderjährigen und Frauen mit Behinderungen vorgenommen werden sollte.

Abtreibung ist kein Recht

Für die Bischofskonferenz fuße der Gesetzentwurf auf „zwei unbegründeten Annahmen“, nämlich dass Abtreibung ein Recht sei und dass menschliches Leben nicht mit der Empfängnis beginne. Die Bischöfe erinnern daran, dass die ecuadorianische Verfassung das Leben von der Empfängnis an schütze und dass Abtreibung nicht zu den sexuellen und reproduktiven Rechten und zur Familienplanung gehöre. Die Bischöfe betonen auch, dass „keine internationale oder nationale Norm Abtreibung als Recht anerkennt“.

Festlegung eines Zeitpunkts für den Tod

Der ecuadorianische Bischofsrat hebt hervor, dass „das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt, wie die medizinische Wissenschaft beweist, und dass es subjektiv, willkürlich und im Widerspruch zu allen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen ist, ein Schwangerschaftsalter anzugeben, bis zu dem eine Abtreibung durchgeführt werden kann“. Mit anderen Worten: Nach der Empfängnis beende jeder chirurgische, medizinische oder chemische Eingriff „summarisch und willkürlich“ das Leben eines menschlichen Wesens. Ebenso stellen die Bischöfe fest, dass die „Prämisse des Risikos“ für die Gesundheit und das Leben der Mutter sowie die medizinische Möglichkeit der Abtreibung „niemals als Rechtfertigung dafür dienen darf, ein menschliches Wesen zu töten, selbst wenn im Falle einer Vergewaltigung keine gesetzliche Strafe gegen die Täter verhängt wird“.

Anzeige von Vergewaltigungen erleichtern

Nach Ansicht der Bischofskonferenz werde Vergewaltigung, die nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen und eine Straftat ist, oftmals nicht gemeldet und nicht gründlich untersucht, was „ein Gefühl der Straflosigkeit fördert und zu Wiederholungen ermutigt“. Die Anzeige - so der Vermerk der Bischöfe weiter - ermögliche die Einleitung von Ermittlungen und die Ergreifung von Schutzmaßnahmen zugunsten der Opfer: Ohne Anzeige gebe es also keine Gerechtigkeit, der Vergewaltiger bliebe ungestraft und die Frau ungeschützt.

Verweigerung aus Gewissensgründen ist ein Recht

Die ecuadorianischen Bischöfe erinnern die Mitglieder der Versammlung in ihrem Schreiben daran, dass medizinisches Personal ein Menschenrecht und ein verfassungsmäßiges Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen habe und dass medizinisches Personal daher nicht gezwungen werden dürfe, eine Abtreibung gegen seine medizinischen, ethischen und moralischen Überzeugungen durchzuführen, „schon gar nicht unter Androhung von Strafen wie Geld- oder Haftstrafen“.

Der ecuadorianische Episkopat schließt mit einem Appell an die „Vernunft und den guten Willen“ der Mitglieder der Nationalversammlung, damit in diesem Gesetzentwurf die „Bedingungen und Anforderungen für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Lebens von der Empfängnis an und den verfassungsmäßigen Rechten der Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind“, wie das Verfassungsgericht festgestellt habe, gewährleistet würden.

(vatican news – mg)

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17. Januar 2022, 10:47