USA: Todeskandidat darf bei Hinrichtung christlichen Beistand haben
Die Verweigerung eines laut gesprochenen Gebets und das Handauflegen des Pastors verstoße wahrscheinlich gegen ein Bundesgesetz zum Schutz der religiösen Rechte von Gefangenen, urteilten die Richter des Supreme Court in einer 8:1-Entscheidung. Es sei möglich, dem „aufrichtigen Glauben“ von Ramirez Rechnung zu tragen, ohne dabei seine Hinrichtung per Giftspritze „zu verzögern oder zu behindern“. Dieser Lesart widersprach als einziger der konservative Richter Clarence Thomas.
Schutz religiös begründeter Bitten
Der „Fall Ramirez" konzentrierte sich auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung und ein Bundesgesetz von 2000. Es verlangt von Behörden, dass sie ein zwingendes Interesse nachweisen müssen, um die religiös begründete Bitte eines Gefangenen abzulehnen.
Der 37-jährige Ramirez hatte einen Vater von neun Kindern nachts in einem Lebensmittelladen ermordet. Seine Tat hat er nie bestritten. Ramirez ist Mitglied der sogenannten Second Baptist Church in Corpus Christi. Weil er nicht persönlich an Gottesdiensten teilnehmen kann, erhält er regelmäßig Besuch einer Pastorin.
(kna - cs)
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