EU-Parlament fordert Sondertribunal
Das eigens einzurichtende internationale Sondergericht soll die Aggression als völkerrechtliches Verbrechen untersuchen, für das der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag im Fall der Ukraine keine Zuständigkeit besitzt. Weiter fordern die Abgeordneten, alle nötigen Maßnahmen zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu ergreifen. Insbesondere sollten Gräueltaten wie der Beschuss von Städten und Dörfern, Zwangsdeportationen, der Einsatz verbotener Munition, Angriffe auf fliehende Zivilisten, Hinrichtungen und sexuelle Gewalt untersucht werden, da es sich möglicherweise um Kriegsverbrechen handele.
Die EU solle alle nötigen Ressourcen bereitstellen und schnell agieren, bevor Beweismittel abhanden kämen. Der Grünen-Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky, Schattenberichterstatter für Russland und stellvertretendes Mitglied im Außenausschuss, erklärte, Kriegsverbrechen in der Ukraine dürften nicht ungestraft bleiben. „Die internationale Gemeinschaft sendet das Signal an die Menschen in der Ukraine, dass Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht strafrechtlich geahndet und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden", so Lagodinsky.
Seine Parteikollegin Viola von Cramon, Vizevorsitzende der Delegation des EU-Parlaments für Beziehungen mit dem ukrainischen Parlament, sagte, der russische Angriffskrieg hinterlasse „eine Schneise von Massakern, Misshandlungen und Folter". In dem Krieg setzten russische Truppen „systematisch sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen ein". Es sei gut, dass sich eine EU-Parlamentsmehrheit für die Forderung nach Einziehung von Vermögen von Kriegsverbrechern abzeichne.
Ebenfalls am Donnerstag billigte das Parlament den Beschluss von Kommission und Rat, die europäische Justizbehörde Eurojust mit einem erweiterten Mandat mit Blick auf die mutmaßlichen Kriegsverbrechen auszustatten. Demnach soll die Agentur mit Sitz im niederländischen Den Haag Beweismittel für künftige Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg aufbewahren, verarbeiten und an andere Behörden weiterleiten dürfen. Konkret geht es etwa um Satellitenaufnahmen, Bild- und Tonaufzeichnungen sowie DNA-Profile und Fingerabdrücke.
(kna – mr)
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