Südkorea: Appell gegen die Todesstrafe
Auch die präventive Wirkung der Todesstrafe sei aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht keineswegs erwiesen, argumentiert die Justiz- und Friedenskommission der koreanischen Bischöfe. Der Aufruf ergeht in einem Moment, in dem das nationale Verfassungsgericht eine dritte Anhörung abhält. Dabei soll darüber befunden werden, ob das derzeitige Todesstrafen-Moratorium in dem südostasiatischen Land aufrechterhalten werden soll oder nicht.
Im Februar 2019 hatte die Bischofs-Kommission auch eine Petition unterzeichnet, die im Zusammenhang mit einem Angeklagten eingereicht wurde, der beschuldigt wurde, seine Eltern getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe gefordert, doch das Gericht hatte ihn zu lebenslanger Haft verurteilt, wie die koreanische Tageszeitung Dong-A Ilbo berichtete. „Das Leben ist ein absoluter Wert, der nicht durch ein Gerichtsurteil abgeschafft werden darf“, hieß es in der Petition der koreanischen Bischöfe.
Letzte Hinrichtung vor 25 Jahren
In Südkorea ist die Todesstrafe offiziell erlaubt, obwohl sie seit zwei Jahrzehnten de facto nicht praktiziert wird. Die letzte Hinrichtung fand vor etwa 25 Jahren statt, seither sind 59 Angeklagte zum Tode verurteilt worden.
2018 führte die Nationale Menschenrechtskommission Koreas eine Umfrage durch. Dabei wurde festgestellt, dass 70 Prozent der fast 1.000 Befragten die Abschaffung der Todesstrafe befürworten und alternative Verurteilungen akzeptieren würden. Bei der Studie wurden auch die Meinungen von 132 Experten eingeholt, die sich größtenteils ebenfalls gegen die Todesstrafe aussprachen.
Hintergrund
Südkorea gehört zu den 84 Ländern, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft ist. Neben Japan ist das asiatische Land auch einer der drei OECD-Mitgliedsstaaten, die sich in dieser Situation befinden.
(ucanews – skr)
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