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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich gegen eine lebensverlängernde Behandlung ausgesprochen (Archivbild) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich gegen eine lebensverlängernde Behandlung ausgesprochen (Archivbild) 

England: Gericht für Beendigung der Beatmung

Die Beendigung der künstlichen Beatmung eines 12jährigen Jungen wird nicht untersagt.

Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Mittwochabend entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur ANSA.  

Der Junge liegt seit Anfang April nach einem Unfall in einem Londoner Krankenhaus im Koma. Zuvor hatte ein britisches Gericht entschieden, dass entgegen des Wunsches der Eltern die lebensverlängernde Behandlung beendet wird, weil es keine Aussichten auf Besserung gebe.

Die Eltern hatten dagegen erklärt, ihr Kind mache medizinische Fortschritte, und sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Gegen die Entscheidung des Straßburger Gerichts sind keine Rechtsmittel möglich.

(ansa/vatican news – mch)

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04. August 2022, 12:18