Russland verbietet Leihmutterschaften für Ausländer
Der Präsident der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, erklärte, das Verbot von Leihmutterschaften für Ausländer werde russische Neugeborene „vor Situationen schützen, in denen sie bei gleichgeschlechtlichen Paaren landen“ oder Opfer von Organhandel werden. In den vergangenen Jahren seien etwa 45.000 von Leihmüttern geborene Babys von Russland ins Ausland gebracht worden, sagte Wolodin.
Russische Ehepaare und auch alleinstehende Russinnen können ihren Kinderwunsch weiter mit Leihmüttern verwirklichen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Leihmutter Russin sein muss und das Kind die russische Staatsbürgerschaft bekommt.
Orthodoxe Kirche lehne Leihmutterschaft grundsätzlich ab
Die Russisch-orthodoxe Kirche pocht seit Längerem auf ein Verbot von Leihmutterschaften für Ausländer. Die „Ausnutzung der Mutterschaft für den Export" sei unmoralisch, sagte der Moskauer Patriarch Kyrill I. in einer Rede vor der Staatsduma im Jahr 2021. Leihmutterschaft werde von der Kirche aber auch grundsätzlich „nicht gesegnet", also auch nicht für russische Paare. Die Abgeordneten sollten auch über eine Einschränkung des Phänomens nachdenken, dass Russinnen ein Baby für Landsleute austragen, „weil es in unserem Land die Einheit der Familie zerstört und eine Form von Ausbeutung bedürftiger Frauen ist", so Kyrill damals.
(kna - gs)
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