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Lebensschützer demonstrieren in Spanien Lebensschützer demonstrieren in Spanien  (AFP or licensors)

Spanien: Schulterschluss der Religionen für besseren Lebensschutz

In einer beispiellosen gemeinsamen Stellungnahme haben Religionsvertreter in Spanien die Politik ihres Landes aufgerufen, ungeborenes und bedrohtes Leben gesetzlich besser zu schützen als bisher. Die „Interreligiöse Erklärung zur Würde des menschlichen Lebens und zu den Menschenrechten“, so der Titel, wurde am Mittwoch von den Spitzen der Kirchen und Religionsgemeinschaften unterzeichnet.

Unter anderem waren Vertreter der Bischofskonferenz, der Islamischen Kommission, etliche orthodoxe Kirchen, Mitglieder der reformierten Episkopalkirche und der Föderation Evangelikaler Körperschaften Spaniens dabei. Einzig die jüdische Gemeinde wollte nicht teilnehmen, berichtete das Portal „Vida Nueva“.

Hintergrund ist neues Abtreibungsgesetz

Anlass gab besonderes das 2010 unter der Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero verabschiedete Gesetz über Euthanasie und Abtreibung mit einer Fristenregelung bis zur 14. Schwangerschaftswoche, welches nun vor wenigen Tagen vom spanischen Verfassungsgericht bestätigt wurde. Die Höchstrichter wiesen die schon damals vom Partido Popular eingelegte Berufung und einen zwischenzeitlich vorgeschlagenen Gesetzesentwurf zurück. Damit war der Weg frei für die endgültige Beschlussfassung eines neuen Abtreibungsgesetzes. An diesem Donnerstag nahm das Parlament in Madrid das Gesetz, zu dem auch Transgender-Rechte gehören, mit 185 Ja- gegen 154 Nein-Stimmen an.

„Tiefgreifende ethische und moralische Dilemmata können nicht auf allgemeine Weise gelöst werden können, indem eines der betroffenen Grundrechte geopfert wird.“

Die an der Stellungnahme beteiligten Glaubensgemeinschaften eint die „Sorge über Gesetze, in denen das menschliche Leben ernsthaft ungeschützt bleibt“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Man schätze und achte die demokratischen Institutionen, doch sehe man, dass manche Gesetze „nicht nur gegen die Prinzipien des Schöpfers, sondern auch gegen die grundlegendsten Menschenrechte erlassen werden“. Selbst bei juristisch „komplexen Situationen“ müsse gelten, dass „tiefgreifende ethische und moralische Dilemmata nicht auf allgemeine Weise gelöst werden können, indem eines der betroffenen Grundrechte (in diesem Fall das Recht auf Leben) geopfert wird, um dem anderen den Vorrang zu geben“.

Weder Rückschritt noch Widerspruch

Weder Rückschritt noch Widerspruch zur Freiheit sei es, die Würde des Lebens und der Grundrechte eines jeden Menschen zu achten, insbesondere der Schwächsten, so die Religionsvertreter weiter. Vielmehr sei dies „Zeichen des Fortschritts und des Wohlstands einer Gesellschaft“.

Bei dem Unterzeichnungsakt im Gebäude der Bischofskonferenz, bei dem auch Bibel- und Koranzitate verlesen wurden, wies Bischofskonferenz-Generalsekretär Cesar Garcia Magan als Vertreter der katholischen Kirche darauf hin, dass die Sorge um das „Leben, das durch Gottes Wort entsteht“, der „gemeinsame Nenner aller monotheistischen Religionen“ sei. Carolina Bueno von der Föderation evangelikaler Einrichtungen verwies darauf, dass mit der Erklärung die Würde jeglichen menschlichen Lebens angesprochen sei, darunter auch von Migranten, Kindern in sozialer Ausgrenzung sowie Opfern von Sklaverei und Menschenhandel.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes, das an diesem Donnerstag nach langen gesellschaftlichen Debatten vom Parlament verabschiedet wurde, sind unter anderem die garantierte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an öffentlichen Spitälern und die Aufhebung einer notwendigen Genehmigung der Eltern bei Abtreibungen an minderjährigen Müttern im Alter von 16 und 17 Jahren. Für Ärzte, die sich aus Gewissensgründen der Mitwirkung an Schwangerschaftsabbrüchen entsagen, wird ein Register erstellt. Mit dem Gesetz werden die reproduktiven Rechte auf alle „schwangerschaftsfähigen Transsexuellen“ ausgedehnt - somit auch auf Personen, die ihr Geschlecht geändert, aber ihre weiblichen Geschlechtsorgane behalten haben. Zu weiteren Maßnahmen zählt eine Arbeitsbefreiung bei Menstruationsstörungen.

(kap – mg)

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16. Februar 2023, 13:31