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Der Supreme Court der Vereinigten Staaten Der Supreme Court der Vereinigten Staaten 

USA: Haben Christen bald das Recht, sonntags nicht zu arbeiten?

Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten prüft aktuell den Fall von Gerald Groff, der weitreichende Auswirkungen für christliche Arbeitnehmer in den USA haben könnte. Das berichtete die Nachrichtenagentur „UCA News“ am Mittwoch.

Richter des sogenannten Supreme Court hörten am Dienstag Argumente dazu, inwiefern Arbeitgeber verpflichtet sind, religiöse Praktiken ihrer Angestellten zu berücksichtigen. Auslöser für die Debatte ist der Fall des Christen Gerald Groff, der bei der US-Postbehörde USPS angestellt war. Er wollte keine sonntags keine Schichten übernehmen, um die Sonntagsruhe zu halten, was ihm aber verweigert wurde. Er sagt, dass „kein Angestellter zwischen seinem Glauben und seiner Karriere wählen müssen sollte, so wie ich es getan habe.“

Groff behauptete vor einem Bundesgericht, der USPS habe es versäumt, ihm angemessene Zugeständnisse für seine religiösen Praktiken zu bieten. Um eine Stelle bei der Post habe er sich bemüht, weil dort sonntags keine Post ausgeliefert wurde. Als sich dies während seiner Anstellung dort geändert habe, habe er eine Anpassung beantragt. Ein Berufungsgericht entschied zugunsten des USPS und argumentierte, dass es für das Postamt eine „unbillige Härte“ wäre, Groffs Bitte nachzukommen, ihn von der Sonntagsschicht zu befreien. Der Oberste Gerichtshof der USA stimmte Anfang des Jahres zu, sich mit dem Fall zu befassen.

Auch Auswirkungen auf die Religionsfreiheit von Katholiken

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat auch Auswirkungen auf die Religionsfreiheit von Katholiken. Im Katechismus der katholischen Kirche heißt es: „An Sonntagen und anderen heiligen Pflichttagen sollen sich die Gläubigen aller Arbeiten und Tätigkeiten enthalten, die die Verehrung Gottes, die Freude am Tag des Herrn, die Verrichtung der Werke der Barmherzigkeit und die angemessene Erholung von Geist und Körper beeinträchtigen.“

Die katholische Kirche lehrt auch, dass dies „eine gemeinsame Anstrengung erfordert“ und dass sowohl die Behörden als auch die Arbeitgeber verpflichtet seien, „den Bürgern eine Zeit zu sichern, die für die Ruhe und die göttliche Anbetung bestimmt ist.“

Religiöse Vorkehrungen nicht auf Kosten anderer Angestellter

Andere Stimmen argumentieren, dass religiöse Vorkehrungen nicht auf Kosten anderer Mitarbeiter gehen sollten, die dann diese Schichten übernehmen müssten.

Das Bundesgesetz verbietet es Arbeitgebern, Angestellte zu entlassen, die um religiöse Erleichterungen bitten. Eine Ausnahme bieten Fälle, in denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass diese Erleichterungen nicht „angemessen“ ohne „unbillige Härte“ gewährt werden können. Laut einer Entscheidung aus dem Jahr 1977 ist die Norm der „unbilligen Härte“ selbst bei minimalen Kosten erfüllt.

Während der mündlichen Verhandlung im Supreme Court kam in diesem Kontext die Frage auf, ob eine solche Regelung für einen großen Arbeitgeber wie den USPS möglich sei, für ein kleines Unternehmen, das sieben Tage die Woche geöffnet hat, jedoch eine unzumutbare Belastung darstellen würde.

(uca news – fg)

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19. April 2023, 14:35