Indien: Bistum verliert im Sprachenstreit
Das kanonische Recht (Kirchenrecht) habe in Indien keine Gültigkeit, entschied das Gericht laut dem asiatischen Pressedienst Ucanews vom Mittwoch.
Im Zentrum des seit Jahren währenden Streits steht die Zurückweisung der Forderung der Minderheit der Konkani durch Bischof Swamy, sonn- und feiertags mindestens eine Messe in deren indo-arischer Sprache abhalten zu lassen. Die Konkani klagten gegen die Entscheidung vor Zivilgerichten.
Streit betrifft nur drei von 42 Gemeinden
In erster Instanz bestätigte das Gericht die Auffassung der Kirche, dass Indiens Justiz keine Befugnisse in liturgischen und religiösen Angelegenheiten der Kirche habe. Ein Berufungsgericht kam dann zur gegenteiligen Auffassung, die jetzt vom Obersten Gericht Karnatakas bestätigt wurde.
Der Disput betrifft laut Ucanews nur drei der 42 Gemeinden der Diözese, darunter die Kathedrale. In der Diözese Chikmangalur sprechen 65 Prozent der Bevölkerung Konkani.
Versöhnliche Signale von beiden Seiten
Die Haltung der Diözese zu dem Urteil ist noch unklar. Ein namentlich nicht genannter Kirchenvertreter sagte am Mittwoch laut Ucanews, die Diözese habe kein Interesse an einem Streit mit seinen Menschen und werde das Urteil des Karnataka High Court nicht anfechten. Bischof Swamy sagte Ucanews: „Ich werde nach Rücksprache mit meinem Rechtsteam über die künftige Vorgehensweise entscheiden.“ Ein Sprecher der Konkani betonte, seine Leute seien nicht an einem Rechtsstreit interessiert. „Wir möchten nur, dass der Bischof uns erlaubt, jeden Sonntag und an anderen Feiertagen eine Konkani-Messe abzuhalten. Wir wollen damit niemanden stören.“
Das Volk der Konkani ist eine indo-arische ethnolinguistische Gruppe, die in der Konkan-Region des indischen Subkontinents beheimatet ist. Konkani ist die Staatssprache von Goa und wird auch von der Bevölkerung an der Küste von Karnataka, Maharashtra und Kerala gesprochen.
(kap – sk)
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