Irland: „Der Tod gehört zu unserem Dasein“
Nach derzeitigem Recht steht auf Beihilfe zum Suizid eine Haftstrafe von bis zu 14 Jahren. Ein überparteiliches Komitee (Joint Committee on Assisted Dying) denkt derzeit über eine Liberalisierung in diesem Bereich nach und soll Vorschläge an die Politik vorlegen. Bei einer Anhörung dieses Komitees am Dienstag legten die irischen Bischöfe ihr Statement vor.
„Der Tod ist ein natürlicher Teil des menschlichen Daseins“, erklären sie. „Wir schlagen keine außergewöhnlichen oder aggressiven Behandlungen vor, um das Leben in einer Weise zu verlängern, die der Vernunft oder der Würde des Menschen widerspricht. Wir konzentrieren uns darauf, wie Menschen geholfen werden kann, einen guten Tod zu erleben. Und wir sind gegen die absichtliche Beendigung des menschlichen Lebens.“
In ganz Irland werde den Menschen bereits „ethisch und rechtlich geholfen, dem Tod in Würde zu begegnen“, und zwar durch Palliativversorgung. „Assistierter Suizid ist etwas ganz anderes“, so die Bischöfe.
„Unsere Erfahrung in der Seelsorge (als kirchliche Gemeinschaft) hat uns gezeigt, dass vielen Menschen in den letzten Wochen einer unheilbaren Krankheit geholfen werden kann, menschliches und spirituelles Wachstum zu erfahren. Angesichts der Realität ihrer eigenen Sterblichkeit können sie sich selbst besser verstehen und sich auf eine neue Weise mit Familienmitgliedern und Freunden auseinandersetzen. Dies kann eine Zeit sein, in der alte Verletzungen geheilt werden und die Menschen inneren Frieden finden.“
Dieser Prozess werde durch palliative und seelsorgerische Betreuung unterstützt, bei der die Bedürfnisse des ganzen Menschen im Mittelpunkt stünden. „Eine Entscheidung, das Leben vorzeitig zu beenden, schneidet dagegen jede Aussicht auf Wachstum und Heilung ab und bedeutet ein Scheitern der Hoffnung.“
Selbst wenn assistierter Suizid in Irland als begrenztes Recht beginnen sollte, werde er dazu tendieren, zu einer gesellschaftlichen Norm zu werden, warnen die Bischöfe. „Die Beihilfe zum Suizid betrifft nicht nur den Menschen, der auf diese Weise stirbt: Sie betrifft seine Familie, seine Angehörigen und die gesamte Gesellschaft. Sie sendet die Botschaft an andere unheilbar Kranke, dass auch sie in Betracht ziehen sollten, dass ihre weitere Existenz vielleicht eine unerträgliche Belastung für sie selbst, für ihre Familien oder für das Gesundheitssystem darstellt.“
Die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid werde zwar manchmal als „mitfühlende Fürsorge“ dargestellt. In Wirklichkeit sei sie aber „ein Versäumnis, auf die sehr reale Herausforderung zu reagieren, unheilbar kranke Patienten am Ende ihres Lebens ganzheitlich zu betreuen“.
(vatican news – sk)
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