Indien: Neue Regelungen für interreligiöse Ehen
Wie der Gerichtshof am vergangenen Dienstag mitteilte, müssten sich die Partner „aller Konsequenzen“ eines solchen Aktes bewusst sein. Dazu zählte „umfangreiches Wissen über die Dogmen, Praktiken und Gebräuche, die mit dem angenommenen Glauben einhergehen“, so die Hohe Richterin Swarana Kanta Sharma.
Dazu könnte es beispielsweise verpflichtende Ehe-Vorbereitungskurse geben, schlug gegenüber Ucanews A.C. Michael, ein früheres Mitglied der staatlichen Minderheitenkommission in Delhi, vor. Das Urteil erscheine ihm sehr „vernünftig“, so Michael.
Konversion anlässlich der Heirat ist in Indien ein kontroverses Thema, seitdem mit Narendra Modi ein hindu-nationalistischer Ministerpräsident die Regierung führt. Ehrenmorde sind ein großes Problem.
Teils Eheverbot in Kraft
Anlass für die Gerichtsentscheidung war die Forderung eines muslimischen Mannes, eine Anklage wegen Vergewaltigung eines Mädchens gegen ihn fallen zu lassen. Er hatte das Mädchen nach dessen Konversion zum Islam geheiratet. Das Paar hatte vor der Eheschließung einen Kompromiss erreicht und ersuchte gemeinsam um einen Freispruch des Mannes.
Das Gericht wies dies zurück. Wie Richterin Sharma betonte, sei es besser, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, die besage, dass die Konversion „freiwillig" erfolgt sei, nachdem man sich über alle Folgen und Konsequenzen im Klaren war.
Das Gericht stellte weiter klar, dass es sich bei seiner Anordnung keineswegs um eine „Einschränkung von Konversionen" handelt.
Vor allem Muslime, aber auch Christen, stehen unter dem Verdacht, mit „betrügerischen Mitteln“ Konversionen zu erzwingen. In elf Bundesstaaten werden Konversionen mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren bestraft. In Staaten wie Madhya Pradesh oder Uttar Pradesh sind interreligiöse Heiraten verboten, vor allem zwischen Muslimen und hinduistischen Mädchen.
(uca - ww)
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