Indien: Kontroverse Anordnung in Manipur zurückgenommen
Das meldet die Nachrichtenagentur ucanews an diesem Freitag. Die Meitei machen 51 Prozent der Bevölkerung aus, leben aber nur auf 10 Prozent des Territoriums. Der Großteil wird von den christlichen Kuki-Zo und Naga bewohnt, die ihrerseits als Stämme anerkannt sind. Mit der Ausweitung des Status auf die Meitei hätten diese von vielen Minderheitenrechten profitieren können. Allerdings besetzen sie bereits den Großteil der Posten in Staatsverwaltung und Behörden.
Tempel und Kirchen wurden zerstört
Nach einer früheren Entscheidung der Richter, die den Metei den Weg zum Stämme-Status ebnen sollte, war es zu Auseinandersetzungen zwischen den Volksgruppen gekommen, denen 175 Personen zum Opfer fielen. 1.100 Personen wurden nach Behördenangaben verletzt. Fast 400 religiöse Gebäude wie Kirchen oder Tempel wurden zerstört, die Wirtschaft des Staates wurde schwer getroffen. 70.000 Personen wurden aus ihrer Heimat vertrieben, fast 20.000 haben Schutz in Flüchtlingslagern gefunden. Laut dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen wurde die Gewalt vor allem durch „hasserfüllte und aufrührerische Reden angefacht“.
Situation noch nicht ruhig
Mit dem Fall beschäftigte Juristen äußern nun die Hoffnung, dass sich durch die Entscheidung des Gerichts die Lage nun wieder beruhigt. Die verschiedenen Volksgruppen leben mittlerweile segregiert voneinander. Vertreter der Kuki werfen der Bundesregierung von Premierminister Narandra Modi vor, eine gezielte Politik gegen Christen zu betreiben. Die Kuki würden wie „illegale Immigranten“ behandelt. Dazu passt eine Entscheidung der Regierung, einen Grenzzaun zu Myanmar zu errichten. Das Volk der Kui und Naga siedelt nämlich zu beiden Seiten der Grenze und würde dadurch voneinander getrennt werden. Der Polizei wird vorgeworfen, Angehörigen der Kuki im Notfall nicht zu helfen. Ein Besuch des indischen Innenministers Amit Shah Ende letzten Jahres konnte die Situation nicht beruhigen.
(ucanews – ww)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.