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Emmanuel Macron Emmanuel Macron  (ANSA)

Frankreich: Macron kündigt Gesetz zu aktiver Sterbehilfe an

In Frankreich sollen Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe unter Auflagen gestattet werden. Staatspräsident Emmanuel Macron kündigte in einem Zeitungsinterview die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes für April an, der dann ab Mai im Parlament diskutiert werden soll.

Macron sprach von einem „Gesetz der Geschwisterlichkeit“, das „die Autonomie des Individuums mit der Solidarität der Nation versöhnt“. Nach seinen Worten sollen künftig unheilbar kranke Erwachsene im Endstadium ihrer Krankheit „um Hilfe zum Sterben bitten können“. Der Patient müsse voll urteilsfähig, also weder minderjährig noch psychisch krank sein. Aktive Sterbehilfe soll dann durch ein tödliches Präparat erfolgen, das der Sterbewillige selbstständig oder aber mithilfe einer anderen Person zu sich nimmt.

Bislang ist in Frankreich gesetzlich lediglich erlaubt, Todkranke am Lebensende dauerhaft zu sedieren und Apparate abzuschalten. Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten.

Macron initiierte „Bürgerkonvent“

Aktive Sterbehilfe und ein selbstbestimmtes Lebensende werden in Frankreich seit 2020 wieder stark diskutiert. Während konservative Abgeordnete und Religionsvertreter Liberalisierungen vehement ablehnen, setzt sich die Präsidentenpartei „Renaissance“ (zuvor „La Republique en Marche“) dafür ein. Zuletzt wurde 2021 ein Gesetzesvorschlag abgelehnt, der aktive Sterbehilfe ermöglichen sollte.

2023 hat ein von Macron initiierter „Bürgerkonvent“ einen Bericht zu Sterbehilfe und -begleitung vorgelegt. Das Papier wirbt für einen grundlegenden Wandel bei der Begleitung von Schwerstkranken. Zu den Forderungen zählen ein verbesserter Zugang zu Palliativversorgung sowie mehr Mittel für die häusliche Pflege. Drei Viertel der Delegierten (75,6 Prozent) sprachen sich damals dafür aus, die geltenden Regeln zu aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid zu lockern. Etwa ein Viertel der Konventsmitglieder (23,2 Prozent) sprach sich gegen jede Öffnung in der Frage aus.

Kritik der Kirche

Der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Éric de Moulins-Beaufort, sagte nun im Interview der Zeitung „La Croix“ (online an diesem Montag), ein Gesetz zum Töten als „Gesetz der Geschwisterlichkeit“ zu bezeichnen, sei eine Täuschung. Macrons Begrifflichkeiten seien schöne Rhetorik; tatsächlich öffne der Präsident zugleich der Beihilfe zum Suizid und aktiver Sterbehilfe die Tür. Ein derartiges Gesetz drohe das gesamte Gesundheitssystem auf den Tod als Lösung ausrichten, warnte der Erzbischof von Reims.

Die Versprechungen zum Thema Palliativversorgung seien vage, wie schon seit 20 Jahren, kritisierte er außerdem. Statt palliative Versorgung auszubauen, habe Frankreich in der Vergangenheit sogar die Mittel für bestehende Angebote zusammengestrichen. Es brauche keine Reden, sondern Taten. De Moulins-Beaufort wörtlich: „Man muss kein Christ sein oder an Gott glauben, um die Gefahr zu begreifen, die besteht, wenn sich eine Gesellschaft daran beteiligt, ein Menschenleben zu beenden“.

(kap/kna – mg)

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11. März 2024, 13:29