USA: Bischöfe prüfen Seligsprechung für Marien-Visionärin
Bischof David L. Ricken von Green Bay hatte die Erscheinungen 2010 für echt befunden. Er wird den Vorschlag zur Eröffnung des Verfahrens bei der Frühjahrsversammlung der US-Bischofskonferenz Mitte Juni in Louisville, Kentucky, präsentieren, berichtet die amerikanische katholische Agentur OSV News.
Adele Brise war 28 Jahre alt, als ihr die Visionen zuteilwurden. Zum ersten Mal erschien die Gottesmutter ihr demnach auf dem Weg zu einer Mühle, die letzten beiden Male beiden auf dem Weg zu und von der Sonntagsmesse. Zeitgenössischen Berichten zufolge bestand die Botschaft der Heiligen Jungfrau an die junge Frau aus zwei Teilen: „Lege eine Generalbeichte ab und empfange die Kommunion für die Bekehrung der Sünder“ und „Sammle die Kinder in diesem wilden Land und lehre sie, was sie für das Heil wissen müssen“. Adele Brise widmete sich der Erfüllung der Botschaft und gründete eine Schule sowie eine Ordensgemeinschaft, die sich der Bildung und dem Glauben widmete.
Pilger wollen Adele Brises Heiligsprechung
Am Ort der Marienerscheinungen in Champion, 30 Kilometer nordöstlich von Green Bay in Wisconsin, befindet sich das Nationalheiligtum Unserer Lieben Frau. Bischof Ricken zufolge besuchen viele Gläubige das dort gelegene Grab Adele Brises zum Gebet. „Eine der häufigsten Fragen von Pilgern ist, ob Adeles Heiligsprechungsverfahren schon begonnen hat“, fügte er hinzu. Ein Anwalt für den Prozess, ein sogenannter Postulator sei bereits ausgewählt.
Wenn ein Heiligsprechungsprozess formell eröffnet wird, erhält der Kandidat oder die Kandidaten den Titel „Diener Gottes“ bzw. „Dienerin Gottes“. Der Weg zur Heiligsprechung umfasst drei Hauptschritte: die Erklärung der heroischen Tugenden, die Seligsprechung und schließlich die Heiligsprechung. Zur Seligsprechung und danach zur Heiligsprechung braucht es jeweils den Nachweis eines Wunders, das nach kirchlicher Überzeugung auf die Fürsprache des oder der Betreffenden zurückgehen muss.
(osv – gs)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.