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Opfer von Zwangssterilisationen im Rahmen eines inzwischen außer Kraft getretenen Gesetzes feiern mit Anwälten und Unterstützern vor dem Obersten Gerichtshof von Japan in Tokio Opfer von Zwangssterilisationen im Rahmen eines inzwischen außer Kraft getretenen Gesetzes feiern mit Anwälten und Unterstützern vor dem Obersten Gerichtshof von Japan in Tokio   (AFP or licensors)

Japan: Staat muss Opfer von Zwangssterilisation nachträglich entschädigen

Die Regierung räumte am Mittwoch ein, dass 16.500 Menschen im Rahmen eines außer Kraft gesetzten Gesetzes zwangssterilisiert wurden. Der Oberste Gerichtshof erklärte nun auch, dass eine 20-jährige Verjährungsfrist nicht angewendet werden kann. Der Staat steht damit in der Pflicht Menschen, die damals aus Scham über ihre Sterilisation keinen Antrag gestellt hatten zu entschädigen.

Es ist ein lang ersehntes Urteil, vor allem für die rund 8.500 Japaner, die damals ihr Einverständnis zu der Sterilisation gegeben haben. Sie sagen nämlich, dass sie getäuscht und staatlich unter Druck gesetzt wurden, so ucanews. So schreibt eine Gruppe von Betroffenen in ihrer Erklärung: „Wir können die Verantwortungslosigkeit der Regierung und ihr mangelndes Bewusstsein für Menschenrechte nicht verzeihen, ebenso wenig wie die Tatsache, dass das, was heute als die größte Menschenrechtsverletzung in der Nachkriegsgeschichte Japans bezeichnet wird, so lange unbeachtet blieb".

Hintergrund

Ein Regierungsbeschluss von 1953 erlaubte den Einsatz von physischer Gewalt, Anästhesie und sogar „Täuschung" bei den Operationen. Bei der Sterilisation ging es darum – so der wörtliche Gesetzestext – „die Erzeugung minderwertiger Nachkommen“ zu unterbinden.

Die Regierung entschuldigte sich 2019 und verabschiedete ein Gesetz zur Pauschalzahlung von 3,2 Millionen Yen (ca. 20.000 US-Dollar) pro Opfer, aber eine Frist von 20 Jahren angehängt. Die Frist gilt nun nicht mehr.

(uca news/deutschlandfunk - sb) 

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04. Juli 2024, 11:02