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Die christliche Minderheit in Pakistan durchlebt turbulente Zeiten Die christliche Minderheit in Pakistan durchlebt turbulente Zeiten   (AFP or licensors)

Pakistan: Bischöfe begrüßen revidiertes Ehegesetz

Die pakistanische Bischofskonferenz schließt sich anderen christlichen Gruppen an und begrüßt die endgültige Verabschiedung eines neuen Gesetzes, das das Heiratsalter auf 18 Jahre anhebt, um christliche Minderjährige vor Zwangsehen zu schützen.

Lisa Zengarini und Romano Pelosi – Vatikanstadt

Christliche Führungspersonen in Pakistan haben die endgültige Verabschiedung eines neuen Ehegesetzes begrüßt. Das Mindestheiratsalter für christliche Jungen und Mädchen beträgt neu 18 Jahre. Das neue Gesetz, das den Christian Marriage Act von 1872 revidiert, wurde diese Woche einstimmig von der Nationalversammlung verabschiedet, nachdem es bereits vor einigen Monaten den Senat passiert hatte. Unter dem bisherigen Gesetz aus der britischen Kolonialzeit konnten Mädchen bereits mit 13 Jahren und Jungen mit 16 Jahren heiraten.

Schutz christlicher Mädchen vor Zwangsehen

Die pakistanischen Christen haben lange für diese Gesetzesrevision gekämpft, um insbesondere Mädchen vor sexuellem Missbrauch und Zwangsehen zu schützen, die oft mit Entführungen und erzwungenem Glaubenswechsel verbunden sind. Der Präsident der pakistanischen Bischofskonferenz, Bischof Samson Shukardin, äußerte zusammen mit der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden (NCJP) und anderen christlichen Gruppen Zufriedenheit über die endgültige Verabschiedung des Gesetzes. „Wir sprechen dem gesamten Parlament unsere aufrichtige Anerkennung dafür aus, dass es dieses Gesetz einstimmig verabschiedet hat", heißt es in einer Erklärung. „Dieses Gesetz wird eine entscheidende Rolle beim Schutz minderjähriger Christinnen und Christen vor erzwungenen Glaubenswechseln und Kinderehen spielen. Wir hoffen, dass die Regierung weitere Schritte unternehmen wird, um chrisltiche Gruppen zu schützen.“

Der neue „Christian Marriage Act”

Der neu verabschiedetet „Christian Marriage Act“ verlangt, dass die Ehe „nur dann vollzogen und registriert wird, wenn beide Vertragsparteien das 18. Lebensjahr vollendet haben“. Weiterhin heißt es, dass im Falle einer Streitigkeit über das Alter einer Vertragspartei das Gericht das Alter anhand der Geburtsurkunde, der Bildungszertifikate oder anderer relevanter Dokumente feststellen wird. Fehlen diese Dokumente, kann das Alter anhand eines medizinischen Untersuchungsberichts bestimmt werden.

(vatican news)

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19. Juli 2024, 11:14