Vatikan veröffentlicht „Regieanweisung“ für Heiliges Jahr
Wörtlich heißt es dazu in der Note der Sektion für grundlegende Fragen der
Evangelisierung in der Welt: „In diesem Zusammenhang wird es bei aller Berücksichtigung der pastoralen und frommen Beweggründe, die zu einem solch lobenswerten Bestreben geführt haben mögen, für notwendig erachtet, an die genauen Angaben zu erinnern, die der Heilige Vater in der Verkündigungsbulle Spes non confundit zum Heiligen Jahr 2025 festgelegt hat, in der als Heilige Pforten die des Petersdoms und der drei anderen päpstlichen Basiliken - Sankt Johannes im Lateran, Santa Maria Maggiore und Sankt Paul vor den Mauern - genannt werden (vgl. Nr. 6)."
Zusätzlich zu diesen Heiligen Pforten wird der Papst ausnahmsweise auf eigenen Wunsch auch noch eine Heilige Pforte in einem Gefängnis öffnen, „um den Häftlingen ein konkretes Zeichen der Nähe zu geben“ (vgl. Nr. 10).
Ablass im Heiligen Jahr: Fülle der Vergebung
Abschließend stellt die Mitteilung des Dikasteriums für die Evangelisierung noch heraus, dass „das besondere und kennzeichnende Zeichen des Heiligen Jahres - wie es seit dem ersten Jubiläum im Jahr 1300 überliefert ist - der Ablass“ sei, der „die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt“ (vgl. Nr. 23), und zwar durch das Bußsakrament und die Zeichen der Liebe und der Hoffnung (vgl. Nr. 7-15).
(vaticannews – skr)
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