Britischer Gesetzentwurf zu Suizidbeihilfe stößt auf Kritik
Bisher gilt Suizidbeihilfe als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft geahndet werden kann. Mit der erfolgreichen Abstimmung ist jedoch nur eine von mehreren Hürden im parlamentarischen Verfahren genommen. Bis zu einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind weitere Beratungen notwendig, bei denen Änderungsanträge eingebracht werden können. Auch das Oberhaus muss zustimmen.
Die Debatte über den Entwurf hatte in den vergangenen Wochen die Schlagzeilen in Großbritannien beherrscht. Sowohl die Labour-Regierung als auch die konservative Opposition hoben den Fraktionszwang auf, was das Resultat der Unterhaus-Abstimmung schwer vorhersehbar machte.
Laut der nun mit 330 zu 275 Stimmen befürworteten Regelung würde der assistierte Suizid nur für erwachsene Todkranke legalisiert, deren Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt. Erforderlich ist zudem eine Genehmigung durch zwei Ärzte und einen Richter.
Kritik an dem Vorhaben kam nicht zuletzt aus den Reihen der Kirche. Justin Welby, Erzbischof von Canterbury und geistliches Oberhaupt der anglikanischen Church of England, warnte vor den Folgen einer Legalisierung. So könnten sich alte Menschen zum Suizid gedrängt fühlen, weil sie Angehörigen nicht zur Last fallen wollten. Überdies drohe eine Ausweitung des Gesetzes auf Personen ohne unheilbare Erkrankung.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich ebenfalls besorgt. Zwar müsse das Gesetz noch eine weitere parlamentarische Hürde nehmen, sagte Vorstand Eugen Brysch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Doch es zeichne sich ab, dass in Großbritannien jeder Bürger künftig einen Rechtsanspruch auf Suizidbeihilfe bekommen werde. Auch Ärzte, die sich nicht beteiligen wollten, würden indirekt verpflichtet, entsprechende Tötungsangebote zu vermitteln. „Aus dem Musterland für Palliative Care und Hospizarbeit ist mittlerweile ein Entwicklungsland geworden", so Brysch.
(kna – gs)
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