Deutschland: „Werbeverbots für Abtreibungen beibehalten“
Die Justizminister und -senatoren von Berlin, Brandenburg, Bremen um Hamburg wollen sich demnach für eine Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches einsetzen, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet.
„Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts“, betonte Prälat Jüsten im Interview der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur. Er warnte vor einer Auflösung des Abtreibungskompromisses und äußerte die Befürchtung, dass eine Aufhebung des Werbeverbotes nur ein erster Schritt zur allgemeinen Lockerung des Lebensschutzes sein könne. „Wir beobachten auch auf internationaler Ebene zunehmend Bestrebungen, etwa in internationalen Verträgen unter anderem das vermeintliche Recht auf Abtreibung zu verankern. Dem sollte sich Deutschland mit seinem hohen Lebensschutzniveau entgegenstellen“, so Jüsten.
Das Amtsgericht Gießen hatte kürzlich eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu 6.000 Euro Strafe verurteilt. Seither wird über das Werbeverbot debattiert. Teile der Union und katholische Verbände lehnen eine Streichung ab. Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein normaler medizinischer Eingriff und daher nicht geeignet, um beworben zu werden.
(kna)
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