Interkommunion: Tück dämpft Erwartungen
Gerade im Spektrum der evangelischen Kirchengemeinschaften seien die Unterschiede im Abendmahlverständnis zu groß - es brauche daher eine „sorgfältige Unterscheidung“ und eine „einzelfallbezogene Prüfung“, schreibt der Theologe in einem „Stand.Punkt“-Beitrag auf dem Webportal katholisch.at.
Hintergrund der Äußerung Tücks sind die vermehrten Stimmen, die insbesondere in Deutschland zuletzt auf eine Erlaubnis des gemeinsamen Kommunionempfangs für Ehepartner mit unterschiedlicher Konfession gedrängt haben - darunter auch Kardinal Reinhard Marx und Bischof Franz-Josef Bode sowie der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg. Dieser Vorstoß aus dem Land der Reformation, wo besonders viele Ehepaare betroffen sind, entspreche durchaus der „heilsamen Dezentralisierung“, von der Papst Franziskus immer wieder spreche, so Tück, dennoch seien in einer theologisch so zentralen Frage wie dem Eucharistieverständnis „gesellschaftlicher Erwartungsdruck und ökumenische Ungeduld“ nicht schon automatisch gute Ratgeber. Überdies sei die Kirche in Deutschland „schlecht beraten“, wenn sie in dieser wichtigen Frage einen „Sonderweg“ beschreite, ohne sich mit den zuständigen universalkirchlichen Instanzen - konkret: dem Päpstlichen Rat für die Einheit der Christen - abzustimmen.
Auch gebe es unter den Kirchen der Reformation eine große Spannweite im Blick auf die Deutung der Kommunion: „Anglikaner und Lutheraner sind mit dem Glauben an die Realpräsenz Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein gewiss näher am katholischen Eucharistieverständnis als reformierte Christen in der Tradition Zwinglis oder Calvins, die Brot und Wein eher als verdeutlichende Zeichen für die Gegenwart Christi im Wort der Verkündigung deuten.“ Wenn man über diese Differenzen mit einer allgemeinen Lizenz einfach hinwegsehen würde, könne es dazu kommen, dass bei einem gemeinsamen Kommunionempfang „eine Einheit simuliert wird, die nicht oder allenfalls ansatzweise besteht“, so Tück.
Vorbehalte äußerte der Chefredakteur der theologischen Fachzeitschrift „Communio“ in seinem in sieben Thesen gegliederten Text weiters an einer von ihm attestierten „Tendenz, die Eucharistie vermehrt als soziales Ereignis zu verstehen“. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) sei zwar der Mahl- und Gemeinschaftscharakter der Eucharistie wiederentdeckt worden, was als Korrektur einer überzogenen Eucharistiefrömmigkeit wichtig gewesen sei, heute aber gelte es, das „Gespür für das Mysterium der verborgenen Gegenwart Christi neu zu schärfen und wachzuhalten“: Die Teilnahme an der Eucharistie sei „kein gewöhnliches Essen“, sondern verlange von jedem, der kommuniziert, eine persönliche „Selbstprüfung“ und eine „Kultur der Unterscheidung“: „Eine generelle Öffnung der Eucharistie für Nichtkatholiken in konfessionsverbindenden Ehen aber könnte die eucharistische Unterscheidungskultur schwächen, wenn der problematische Eindruck entstünde: Es ist letztlich nicht so wichtig, was einer glaubt, wichtiger ist, dass er am gemeinsamen Ritual teilnimmt und als Glied in die Gemeinde integriert wird.“
Schließlich plädiert Tück vor diesem Hintergrund für eine Einzelfalllösung, der „ein Gespräch mit einem qualifizierten Seelsorger oder Priester“ vorausgehen sollte. Als Kriterium könne dabei die von Kardinal Christoph Schönborn aufgestellte Faustregel gelten: „Wer bei der Kommunion das Amen zum Leib Christi sagen will, der muss auch das Amen zum Hochgebet sprechen können, auch als nichtkatholischer Christ.“ - Anders gesagt: Wer über das gemeinsame Glaubensbekenntnis hinaus als Nichtkatholik auch das eucharistische Hochgebet innerlich mitvollziehen kann, „dem sollte das Tor zur Kommuniongemeinschaft nicht verschlossen werden“.
Einen Ansatzpunkt für eine solche Einzelfalllösung sieht Tück in lehramtlichen Dokumenten wie u.a. der Enyzklika „Ecclesia de Eucharistia“ (2003) von Papst Johannes Paul II. angelegt: Zwar werde darin die Interkommunion abgelehnt, da die Eucharistiegemeinschaft sichtbarer Ausdruck der vollen Kirchengemeinschaft sei, aber für Einzelpersonen werde in „schweren geistlichen Notlagen“ eine einzelfallbezogene Ausnahme ermöglicht.
Entsprechend habe sich auch Papst Franziskus im November 2015 bei seinem Besuch der evangelisch-lutherischen Kirche in Rom geäußert, als er einem betroffenen Paar sagte: „Ich werde nie wagen, eine Erlaubnis zu geben, das zu tun, weil das nicht meine Kompetenz ist.“ Zugleich habe Franziskus den Weg einer Vertiefung im gemeinsamen Glauben angeraten: „Eine Taufe, ein Herr, ein Glauben. Sprecht mit dem Herrn und geht weiter. Mehr wage ich nicht zu sagen.“ An diese Vorgaben ließe sich laut Tück anknüpfen.
(kap/stefan von kempis)
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