Deutschland: Gottesdienst-Übertragungen per Livestream in Gefahr
„Kein Experte konnte uns bis jetzt bestätigen, dass es datenschutzrechtskonform ist, einen Video-Livestream ohne explizite Zustimmung der Abgebildeten zu senden, wenn man kein journalistisches Medium ist“, begründete Bistumssprecher Michael Hertl den Schritt im Interview mit dem Portal katholisch.de. Die Diözese hätte daher alle Mitwirkenden an den Gottesdiensten einzeln um ihr Einverständnis fragen müssen und Minderjährige überhaupt nicht im Live-Video zeigen dürfen.
Das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) sei in diesem Punkt strenger als das staatliche, das sich an der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausrichtet. Hertl äußerte die Hoffnung, dass die deutschen Bischöfe, die das kirchliche Datenschutzgesetz gemeinsam beschlossen hatten, sich zu einer raschen Überarbeitung entschließen.
(katholisch.de – gs)
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