Österreich: Kirchliche Dienstnehmer lehnen Arbeitszeitgesetz ab
Die Regierung habe zwar die angebliche Freiwilligkeit betont, diese jedoch an keiner Stelle im Gesetzesentwurf durch mögliche Sanktionen gestärkt.
Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes widerspricht nach Überzeugung der kirchlichen Dienstnehmervertretung auch den Prinzipien der katholischen Soziallehre: Längere Arbeitszeiten würden die Freiheit der Beschäftigten einschränken und das Familienleben nachteilig beeinflussen. Zudem sei die Teilnahme am öffentlichen Leben sowie die Gelegenheit zu ehrenamtlicher Tätigkeit durch längere Arbeitszeiten massiv beschränkt.
Kirchenmitarbeiter betroffen
Negative Folgen befürchtet die kirchliche Dienstnehmervertretung auch für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich: Dort, wo es schon kollektivvertragliche Regelungen gebe, würden diese unter Druck geraten.
Drei entscheidende Gründe nennt die kirchliche Dienstnehmervertretung zusammenfassend für ihre "dezidierte Ablehnung" der geplanten Änderungen: Es fehlten Maßnahmen zum Ausgleich längerer Arbeitszeiten; die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates würden beseitigt und Überstundenzuschläge fielen weg.
Auch die österreichische Arbeiterkammer (AK) hat sich am Donnerstag bei ihrer Hauptversammlung in Feldkirch gegen die von der Regierung geplante Erweiterung der Arbeitszeit ausgesprochen: Das neue Gesetz werde die AK-Mitglieder Geld, Gesundheit, Freizeit und Familie kosten.
(kap/diverse - ck)
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