D: Bernhard von Baden bleibt selig
Grund für den Stopp des Verfahrens sind zwei gerichtsärztliche Gutachten, die unabhängig voneinander ein Wunder des Seligen Bernhard von Baden nicht anerkennen. Daher teilte der Postulator des Heiligsprechungsverfahrens im Vatikan dem Erzbistum Freiburg mit, dass der Wunderprozess nicht weitergeführt werden könne. Die Heiligsprechung könne erst dann weiter vorangetrieben werden, wenn ein „klinisches Heilungsereignis im Blick auf einen Wunderprozess geprüft werden kann“.
In Baden und Italien verehrt
Die Erzdiözese Freiburg hatte zu Beginn des Jahres 2011 das so genannte Erhebungsverfahren für den kanonischen Heiligsprechungsprozess des Seligen Bernhard von Baden (1428 – 1458) formal wiedereröffnet. Der in seiner badischen Heimat und auch in Italien seit Jahrhunderten verehrte Bernhard von Baden war im Jahre 1769 seliggesprochen worden.
Bernhard von Baden war vor mehr als 500 Jahren als „Friedenskünder für das damalige deutsche Territorium“ unterwegs und führte ein vom Glauben und tiefer Religiosität geprägtes Leben. Erst im Herbst letzten Jahres war der „heroische Tugendgrad“ von Bernhard von Baden festgestellt worden, der eine Voraussetzung für die Heiligsprechung ist.
(pm erzbistum freiburg – sk)
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